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Wird mein Ausbildungsgeld angerechnet?

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  #1  
Alt 01.09.2009, 01:14
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Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 1
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Hallo leute =)

und zwar ich habe da eine frage und zwar ich werde jetzt bald 22 und habe vorher mit meinen freund zusammen gewohnt, möchte jetzt aber wieder gerne zu hause einziehen!

bin momentan in der ausbildung und kriege so ca. 660euro raus
meine mama hat eine kleine nebenbeschäftigung, bekommt aber 339euro vom arbeitsamt dazu, mein papa ist frührenter!

unsere miete beträgt 389 euro incl. heizungskosten und wasserkosten!

würde mei geld anderechnet werden? und wenn ja wieviel musste ich abdrücken?

über eine antwort würde ich mich sehr freuen
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  #2  
Alt 01.09.2009, 07:31
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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Sobald du in der Ausbildung bist und daraus resultierend ein eigenes Einkommen hast, zählst du - auch wenn du noch bei den Eltern lebst - nicht mehr zur BG (=Bedarfsgemeinschaft), sondern lediglich noch zur HG (=Hausgemeinschaft). Als HG-Mitglied zählst du, weil ja das Amt dann die Mietkosten (die es für deine Eltern weiterhin, nicht aber für dich) übernimmt, drittelt und deinen Eltern dann zwei Drittel weiterhin zahlt. Das dritte Drittel entfällt auf dich, so dass du diesen dritten Anteil zu tragen hättest vom Ausbildungsgehalt; im übrigen bleibt für deine Eltern alles so, wie es ist.

Geändert von lirafe (01.09.2009 um 07:31 Uhr) Grund: Satzkorrektur
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  #3  
Alt 01.09.2009, 07:33
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Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
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Hallo!

Also sind deine Eltern eine Hartz4-erhaltende Bedarfsgemeinschaft!
Wenn du wieder zurück ziehst und ihr erklärt, dass du auf Grund deiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit nicht für deine Eltern aufkommst, dann bräuchtest du nur für 1/3 der Miete aufkommen. Macht also einen Untermietvertrag. Allerdings wird dein Mietanteil bei den Eltern als Einkommen angerechnet und es gibt entsprechend weniger Hartz4. Aber 339 € wird ja der nicht ein Drittel der Miete sein.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #4  
Alt 01.09.2009, 07:44
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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Sie braucht in diesem Fall keinen Extra-Untermietvertrag mit den Eltern, da sie deren Kind ist. Ich brauchte für meinen Sohn hier auch keinen; die berechnen sie als "Kind" automatisch so.
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