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#1
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Hallo zusammen,
ist es in Ordnung, wenn eine Arge behauptet, sie vergebe generell kein Einstiegsgeld? Anstatt dessen würde man weiter ALG II bekommen - aber das schließt sich doch meines Wissens nicht aus,grübel... Ich weiß ja, dass das Einstiegsgeld im Ermessen des Sachbearbeiters liegt und die Ertragsvorschau stimmen sollte, aber meine Sachbearbeitung argumentiert ganz komisch. Unter anderem damit, dass ich ein Kind unter 3 habe (das allerdings voll betreut wird). Nachdem ich andeutete,d ass das diskriminierend ist, schoebn sie oben genanntes Argument vor. Und das mit der Ertragsvorschau ist so ein Ding. Eigentlich müsste ich erstmal ein Coaching machen, um das zu können. Die sagen mir aber nicht, ob sie das Coaching übernehmen, ehe die Ertragsvorschau nicht da ist... Seit Mitte September plane ich nun auf eigene Faust und habe schon einige Kosten selbst übernommen, trotz ALG II. Mittlerweile haben sie eingewilligt, zumindest den Buchhaltungskurs zu übernehmen, aber es kommt mir so vor, als wollten sie mich damit zufriedenstellen, so dass ich nicht mehr verlange. Oder mich so lange hinhalten, bis ich ein Gewerbe angemeldet habe und den Antrag noch nicht abgeholt habe, so dass ich dann sowieso keinen Anspruch mehr habe. Was kann ich tun, um das Einstiegsgeld zu bekommen?? Viele Grüße |
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#2
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hallo Bekki,
ein Einstiegsgeld kann von der ARGE demjenigen gewährt werden, der seine Hilsbedürtigkeit überwinden muß, während er einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, dieses Geld wird in der Regel dann 2 Jahre gezahlt. Bei der Bemessung des Betrages wir die Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit zugrunde gelegt. Außerdem ist auch die Größe deiner BG ausschlaggebend. |
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