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#1
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Guten Tag,
ich würde mich gerne informieren über das Thema Existenzgründung und meine Rechte (inkl. Paragraphen) weil ich bereits mehrmals nachgefragt habe bei meinem Arbeitsvermittler in Bezug auf Existenzgründung was jedesmal verneint wurde jedoch ohne sachliche Argumentaion. Ich möchte eine private Personalvermittlung eröffnen. Keine Zeitarbeit. Personalvermittler ist noch kein Ausbildungsberuf, das also kann kein Ablehnungsgrund sein (ich habe 2 abgeschlossene Ausbildungen im kaufmännischen Bereich). Ich bin nicht vorbestraft und habe auch nicht etwa ein Insolvenzverfahren laufen. Weder privat noch beruflich. Ich habe keine Schulden auf der Bank. Meine Schwester ist seit Jahren selbststädig i Kosmetikgewerbe. Die ging 'einfach' auf die Gemeinde und meldete ein Gewerbe an und legte los. Ich brauche eine Erlaubis die ich nicht bekomme und dann soll ich noch einen Buisenessplan vorlegen. Dabei möchte ich kein Kapital oder Kredit. Mein Ziel ist es mit meinem Pc zu starten. Von zuhause aus. Erst wenn Kapital da ist würde ich mir ein Büro anmieten etc... Es ginge also nur um die Erlaubnis. Sonst nichts. Kein Kapital, kein Kredit. Ich freue mich über jede Stellungnahme. |
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#2
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Hallo,
welche Erlaubnis brauchst Du? Wenn Du ohne Kapital loslegen kannst, Gewerbe anmelden und los. Solange Du als Freibrufler arbeitest und kein Einkommen erziehlst, bekommst Du auch Deine Stütze weiter. |
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#3
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Würde mich auch hier gerne Informieren inwieweit mir die Arge helfen muss bei der Gründung eines Unternehmens
wäre sehr dankbar für Tipps |
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#4
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Hallo Leute!
Der Zuschuss für ALG II Bezieher ist auf max. 3000 € beschränkt! Seit Jahresbeginn sind die Kommunen in der Wirtschaftsförderung tätig, ähnlich wie die von Unternehmensberatern bisher praktiziert wurde. Einer der Gründe dürfte sein das die Potentialberatung die z.B. 3000€ kostet und eben den Buisinessplan beinhaltet. Über EU Förderungen seitens der KfW Banken wird diese zur Hälfte zurück erstattet. Die Kommunen können so aber ganz gut Geld aus Fördertöpfen abstauben, und bei ALG II Bezug wird die Erfolgsaussicht mittels der IHK oder Handwerkskammer vorgegeben. Der dort enthaltende voraussichtliche Mtl. Verdienst dient der ARGE zur Berechnung der weiteren dann noch nötigen Zahlungen. Problem dabei, ist der Betrag zu hoch angesetzt, steht man als Leistungsbezieher in der problematik nicht ausreichend Kapital zum Lebensunterhalt zu haben, weil die ARGE sich auf diese Zahlen stützt. Dann wird man gleich als Versager abgestempelt, aber so sind die Bürokraten eben! Gruß |
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#5
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Nur mal ne kurze Frage meinerseits:
Warum suchst Du Dir nicht selbst einen Job bevor du Dich in einem Bereich selbstständig machst der reichlich dicht besetzt ist?! |
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