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#1
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Hallo,
ich habe Anspruch auf ALG I für noch ca. 150 Tage in Höhe von 230,- EUR. Dementsprechend habe ich einen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss von diesen 230,- plus pauschal 300,- für die nächsten 9 Monate. Ich bin verheiratet, meine Frau verdient halbtags 690,- EUR im Monat. Wir haben eine kleine Tochter von 6 Jahren. Der Antrag auf ergänzende ALG II läuft noch, dürfte aber nur Formsache sein, da mein ALG I so wenig ist. Frage: Wenn ich mich jetzt selbstständig machen möchte, bekomme ich Gründungszuschuss oder nur Einstiegsgeld, welches mir nach Freibeträgen für die nächsten 6(?) oder 12(?) Monate angerechnet würde? Hinzu kommt, dass ich sozusagen noch nebenberuflich eine Selbstständigkeit habe, die aber umsatzlos seit einem Jahr in einer Insolvenz abgewickelt wird. Mein Insolvenzberater hat mir jetzt geraten, die Firma wieder aufleben zu lassen oder eine neue zu gründen. Frage: Bekomme ich Zuschüsse nur für eine neue oder auch für die "wiederbelebte" Firma? Ich denke mir, um es selbst zu beantworten: Ich bekomme Gründungszuschuss in Höhe von 230+300=530 EUR, und ergänzend wahrscheinlich ALG II. Muss aber eine neue Firma gründen, ODER? Danke. Criens. |
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#2
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Hallo,
Du bekommst Zuschüsse, aber wenn die nicht reichen hast Du schlechte Karten irgend eine Finanzierung ohne Sicherheiten zu bekommen. Also erst die Finanzierung sichern. |
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#3
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Hallo,
Danke für die Sorge um die Finanzierung, aber die steht, weil es kaum einer Bedarf. Stellt sich noch immer die Frage, bekomme ich von der ARGE Einstiegsgeld oder von der AA Gründungszuschuss, was schliesslich ein grosser Unterschied ist. Ausserdem muss ich eine neue Firma gründen oder kann ich alte wieder nehmen? mfg |
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#4
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Hallo,
noch immer stellt sich mir die Frage, ob ich als Bezieher von ALG I und II nun Gründungszuschuss vom AA oder Einstiegsgeld von der ARGE bekomme. Ausserdem muss eine neue Firma gründen oder kann ich die alte Firma wiederbeleben? mfg |
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#5
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Hallo,
generell muß Du eine neues Gewerbe haben und die alte Firma muß abgemeldet werden. Vor Beginn des neuen Gewerbes muß der Antrag bei der ARGE gestellt werden. Sollten allerdings ein paar Tage dazwischen liegen. Staatliche Zuschüsse stehen Dir generell zu, zusätzl bestimmt auch noch Kindergeld-Zuschlag u.v.m. Schau mal, hier vorbei bekommst Du Tipps www.geldvomstaat24.de Gruß Hermine |
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#6
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Hallo, es wäre interessant zu wissen, ob Du es geschafft hast, dass der Steuerzahler Dir geholfen hat, noch mehr Fremdgelder zu erhalten? Wenn eine neue Finanzierung kein Problem war, hast Du Deine Gläubiger aus Deine Insolvenz sicher auch ausgezahlt, denn dies wäre Deine Pflicht gewesen!
Zitat:
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#7
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@Buha-Tante
Die letzte Eingabe von dem Fragesteller liegt mehr als zwei Jahre zurück, und er war seit August 2007 auch nicht mehr hier im Forum, so dass du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf deine Frage auch keine Antwort mehr erhalten wirst. Leider "fallen" hier viele "auch ich in der Vergangenheit" auf Fragen herein, weil vergessen wird, nach deren Alter zu suchen, also sich erst einmal das Datum anzusehen. Eine Änderung ist angedacht, aber noch nicht vollzogen. Gruß., Lirafe |
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