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#1
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Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage. Wenn man Elterngeld bezieht und einem das max. Elterngeld von 1.800 Euro zusteht, muss man von diesem Betrag noch die Krankenversicherung bezahlen, wenn man privat versichert ist? Vielleicht kann ja jemand etwas zu diesem Thema sagen. Vielen Dank Nella |
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#2
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Ja,
und zwar den gesamten Beitrag.Der Beitrag in der PKV richtet sich nur nach den Leistungen und dem Einommen. Wenn dein Mann auch PKV-Versichert ist, und er den Arbeitgeberzuschuss noch nicht voll ausgeschöpft hat kann er den PKV-Beitrag für Kind und Dich bis zum Höchstzuschuss beim Arbeitgeber beantragen. Gruß Klaus |
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#3
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Hallo Klaus,
vielen Dank für deine Antwort. Aber wonach richtig sich in diesem Fall der Krankenkassenbeitrag. Richtet sich dieser nach den 1800 Euro oder nach dem Verdienst, den man vorher hatte? Gruss Nella |
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#4
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Hallo Nella,
der Beitrag für die private Krankenversicherung ändert sich nicht. Du erhälts nur keinen Zuschuss mehr vom Arbeitgeber, da Du in Elternzeit bist. PKV-Beitrag ist unabhängig vom Einkommen!! Wenn dein Mann auch privat versichert ist, Maximaler AG-Zuschuss PKV : 250,20 € Maximaler AG-Zuschuss Pflege : 39,60 € Den Rest müsst Ihr selber finanzieren. Siehe auch http://www.pkv-1x1.de/1bbg/bbg.html Gruß Klaus |
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