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#1
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Mein Sohn lebt bei seiner Mutter, ca. 180 km weit weg.
Er ist so oft wie es geht bei mir. Mindestens alle 14 Tage über das gesamte Wochenende, in den Ferien und über Brückentage hinweg. Bekomme ich für meinen Sohn irgendeine Art von Leistung zusätzlich zum ALG1? Vllt so etwas wie Kindergeld? Ich habe mal gehört, dass dann der Bemessungsprozentsatz um 7 % ansteigen soll. Danke für die Hilfe Markus Geändert von Kollektiv_Jägerweg (25.06.2010 um 02:10 Uhr) |
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#2
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Hallo Kollektiv_Jägerweg,
das Kindergeld selber steht leider nur der Mutter zu, da dein Sohn dort auch lebt. Die Erhöhung des Leistungssatzes auf 67 % in dem Bereich ALG I sollte möglich sein - kann ich dir mit Sicherheit aber erst am Freitag sagen. Dann gebe ich dir auch gerne den passenden Paragraphen dazu und welche Nachweise Du benötigst. Wenn deine Frage noch nicht beantwortet ist, dann meld dich vielleicht am Freitag ab 19 Uhr kurz bei mir. Ich habe einen kleinen Blog mit Live-Support - hier zu finden. Dann können wir kurz chatten oder Du schreibst mir eine eMail. Darf ich eigentlich hier selber auf meine Seite verlinken? Wenn nicht, bitte ich um einen kurzen Hinweis.LG Simon |
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