Ist das Kindergeld bei EU-Bürgern abhängig vom Wohnsitz (EU), oder Tätigkeit (EU)

  • * Folgender Hintergrund: Vor 4 Jahren kam ein italienisches Ehepaar nach Deutschland um hier zu leben und zu arbeiten. Alleinverdiener ist der Mann. In Deutschland kam auch ein Kind zur Welt, für das deutsches Kindergeld bezogen wurde. Vor ca. 14 Monaten ging die Firma, bei der der Mann in Deutschland beschäftigt war, in Konkurs.
    * Daraufhin suchte und fand er wieder Arbeit in Italien bei einer italienischen Firma, den Wohnsitz in Deutschland behielt er aber trotzdem für ein weiteres Jahr.
    * Er meldete seinen deutschen Wohnsitz dann Ende 2009 ab und war davon ausgegangen, dass damit nun auch alle anderen behördlichen Dinge erledigt seien.
    * Jetzt stellt er fest, dass ihm das Kindergeld wohl bis heute überwiesen wurde.
    * Nun zurück zur o.g. Frage: Ab wann hätte er keinen Anspruch mehr auf Kindergeld gehabt? Ab dem Moment, ab dem er wieder in Italien arbeitete? ... oder ab dem Moment, ab dem er in Deutschland den Wohnsitz auflöste?