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#1
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Hallo, Leute,
im Winter 2012 möchte ich, nach Beendigung der Schule, in Kiel studieren (Volluniversität). Bis nach dorthin würden es von hier aus (ich lebe derzeit zusammen mit Mutter und Bruder) aber mehrere Stunden dauern, daher habe ich bereits beschlossen, nach der Schule in eine kleine Wohnung (möglichst geringe Miete; 1 Zimmer) zu ziehen, um von dort aus zu pendeln. Im Moment bin ich 19 Jahre alt; in der beschriebenen Situation würde ich also fast 21 Jahre alt sein. Im Moment erhalte ich auch Kindergeld. Was ich nun versuche, ist, mein künftiges Leben dort zu finanzieren. Das Studieren an sich kostet fast nichts, das heißt, ich müsste für mein Leben "nur" 1) Miete der kleinen Wohnung inkl. Nebenkosten 2) Gelder fürs Studieren (d.h. Bus- und Bahnticket) 3) Essen, Trinken und alles dergleichen finanzieren. Meine Frage wäre nun folgende: Hätte ich dann generell noch Anspruch auf mein Kindergeld, obwohl ich nicht mehr bei meinen Eltern leben würde? Sicher würde ich mir noch einen kleinen Job parallel zum Studium zulegen. Ob ich es aber allein mit einem Job schaffen würde, ist mir fragwürdig. In erster Linie hätte ich zusätzlich das Kindergeld (könnte ich für Lebensmittel und dergleichen ausgeben). Und wenn das alles zusammen nicht ausreichen würde, dann würde ich einen Antrag auf BAföG machen. |
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#2
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Da Du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, hättest Du im beschriebenen Fall Anspruch auf das Kindergeld.
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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