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Hier geht es um die erneute Zahlung von Kindergeld wenn ein Kind einen Beruf erlernt hat, ein Jahr nach der Ausbildung im Berufleben stand und dann eine neue Ausbildung beginnt.
Bei meinem Sohn lief das nun folgendermaßen ab: Neuen Lehrvertrag am 02.01.2008 abgeschlossen Ausbildungsbeginn 01.09.2008 Voll gearbeitet vom 01.01.2008 bis 31.08.2008 Zur Zeit wird das ganze Jahreseinkommen (ab Vertragsunterzeichnung) angerechnet und somit das Einkommen 2008 zu hoch um für die Zeit ab 01.09.2008 Kindergeld zu erhalten. Es zählt als Stichtag der Tag der Lehrvertragsunterzeichnung. Wäre der Lehrvertrag am 01.09.2008 unterschrieben wurden dann hätte es vom 01.09. bis 31.12.2008 Kindergeld gegeben. Mir wurde mitgeteilt das ich gegen den abschlägigen Kindergeldbescheid Widerspruch einlegen soll da bei irgend einem Gericht ein Verfahren anhängig ist. Nun meine Frage. Bei welchem Gericht wird darüber verhandelt damit ich meinen Widerspruch dem entsprechend formulieren kann. Für eine Hilfe wäre ich sehr danbar. Gruß wautzi |
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