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Kindergeld: Gilt Vertretungsvollmacht autom. rückwirkend?

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  #1  
Alt 12.01.2011, 10:57
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Standard Kindergeld: Gilt Vertretungsvollmacht autom. rückwirkend?

Hallöchen
Ich hab nochmal eine kleine Frage:

Ich musste im November belegen, dass für mich weiterhin Anspruch auf Kindergeld besteht. Das habe ich gemacht, allerdings wurde von Seiten der Familienkasse nicht berücksichtigt, dass ich (nach damaligem Recht ) noch im April Zivi machen muss und deshalb meine Mutter bis dahin Anspruch auf Kindergeld hat (zwischen letztem ausbildungsabschnitt und zivi weniger als 4 monate).

Also habe ich gegen den Entscheid fristgemäß Einspruch eingelegt und im Gegenzug ein Schreiben erhalten, dass noch eine Vertretungsvollmacht nachzureichen sei.

Bei dieser wollte ich mich prinzipiell an diesem Muster orientieren, jedoch wäre die Vollmacht ja dann nach dem Einspruch datiert und nun weiß ich nicht wie ich kenntlich mache/machen muss, dass sie auch für allen bisherigen Schriftverkehr gelten soll.

Aus meiner googlelei bin ich nicht so recht schlau geworden :/
Vielen Dank nochmal für eure Hilfe
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