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#1
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Guten morgen,
Ich lebe seit der Geburt meiner Tochter im EU - Ausland. Sie ist mittlerweile 7 Jahre, jedoch nicht in D gemeldet. Ich selbst (Vater) habe den Hauptwohnsitz in D. Habe noch nie Kindergeld beantragt - muss dies allerdings jetzt schnell tun. Wird KG rückwirkend für eine bestimmte Zeit bezahlt oder nur ab anmeldung des Wohnsitzes meiner Tochter in D ? Bekomme ich KG, wenn ich die letzten Jahre im Eu - Ausland versteuert habe? Danke - Martini |
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#2
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Kindegeld gibt es ab Tag der Antragstellung.
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