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#1
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Hallo,
brauche bitte dringend Hilfe. Meine jetzige Frau hat 2009 für ihren leiblichen Sohn in Deutschland Kindergeld beantragt. Ihr Sohn besucht seitdem hier auch die Schule und die 2 waren seitdem auch durchgängig hier gemeldet. Jedoch wurde für die beiden erst nach unserer Heirat im August Aufenthaltsgenehmigungen genehmigt. Heirat war im August und Aufenthaltsgenehmigung wurde im September 11 genehmigt. Kindergeldkasse zahlt ab September 11. Kindergeld wurde formgerecht 2009 beantragt! Dachte dass Ausländer unabhängig vom Aufenthaltstatus Anspruch haben, sofern sie ihren gwöhnlichen Wohnort hier in Deutschland haben, was ja hier eindeutig aufgrund des Schulbesuchs des Sohnes seit 2009 vorliegt. Weiß jemand ob die Ablehnung der Kasse begründet ist???? Danke im Voraus!!!!!! |
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#2
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Wenn die Frau und der Sohn gar keine Aufenthaltsgenehmigung hatten waren sie ja illegal in Deutschland.
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