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Hallo,
bis September habe ich Harz VI seit Jahren als Aufstocker bekommen. Endlich habe ich eine feste Stelle bekommen, bei der ich mit meinen 3 Kindern leicht (ca. 50 €) über meinen Bedarf verdiene. Demnach müsste ich noch Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Dieser wurde abgelehnt, da ich noch Hauseigentümerin bin und der Wert des Hauses über den Vermögensgrenzen liegt. Allerdings ist dieses Haus von meiner Großmutter bewohnt, die den Nießbrauch darauf hat, somit ist das Haus nicht verwertbar, laut meinem Bescheid vom Kinderzuschlag ist es aber verwertbar. Ich dachte, dass die gleichen Vorraussetzungen wie bei Harz VI gelten würden. Hat ein Widerspruch aussicht auf Erfolg? Wer kennt sich aus und kann mir weiter helfen Vielen Dank Michaela |
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