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Nach Kündigung Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld?

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  #1  
Alt 25.11.2010, 17:32
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Standard Nach Kündigung Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld?

Ich werde meinen 400 Euro Job kündigen und unsere Familie hätte dann rein rechnerisch einen Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld. Hat man Anspruch auf Kinderzuschlag und Wohngeld wenn man selber kündigt? Vielen Dank!
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  #2  
Alt 25.11.2010, 19:04
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Für diese Leistungen kommt es auf das Einkommen an.Hättest du denn durch den Kinderzuschlag mehr als mit dem Job?
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  #3  
Alt 14.12.2010, 13:12
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Nein, mit dem Kinderzuschlag und Wohngeld hätten wir ca 100 Euro weniger als mit dem 400 Euro Job. Rein Rechnerisch würden wir Anspruch auf die Leistungen haben, aber wie ist das wenn man selber kündigt, also selber dafür sorgt dass man 'hilfebedürftig' wird?
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  #4  
Alt 14.12.2010, 13:34
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Weder bei der Familienkasse noch beim Wohngeld wirst du gefragt werden warum du gekündigt hast das wird nur beim Arbeitsamt der Fall sein.Allerdings verstehe ich die Logik nicht.Warum willst du einen Job kündigen nur um diese Leistungen zu bekommen.Mir wären 100 Euro monatlich lieber.
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  #5  
Alt 14.12.2010, 14:47
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Beiträge: 6
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Danke für deine Antwort! Ich hoffe du hast Recht, da ich den Job erst seit kurzem mache und jetzt schon wieder aufgebe. Für die beim Amt ist dass bestimmt auch irgendwie komisch wenn sich da einer dauernd ab und an meldet (ich kann mir vor allem vorstellen dass man beim in kürzester Zeit-wiederholten anmelden gefragt wird: warum?)
Ich habe ja den Job ursprünglich angenommen um gerade diese Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen zu müssen und natürlich in der Hoffnung dass am Ende ein bißchen mehr Geld dabei raus springt. Aber der Grund für die Kündigung ist dass ich mich leider überschätzt habe und mit dem Job einfach nicht klar komme.
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