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Probleme mit Familienkasse und Mutter

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  #1  
Alt 30.08.2011, 03:02
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Registriert seit: 30.08.2011
Beiträge: 2
Standard Probleme mit Familienkasse und Mutter

Hi alle Zusammen.
ich brauch mal dringen Hilfe und einen Guten Rat.

bevor ich zur Sache komme erst mal ne kleine Einleitung.

Ich bin 21 Jahre alt, wohne seit 3 jahren in einer eigenen Wohnung, leider bekomme ich zurzeit ALG2, ich wurde am 11.02.11 aus dem neunmonatigem Wehrdienst entlassen, deshalb habe ich auch kein Anspruch auf ALG1 da ich keine 12 Monate am Stück beschäftigt war.

ich habe vor meinem Dienstantritt Kindergeld bekommen das damals meine Mutter beantragt hat. Ich selber habe dann einen Abzweigungsantrag gestellt. hat alles ohne Probleme geklappt bis zum Dienstantritt, da wurde das Kindergeld eingestellt, was ja auch normal ist.

jetzt bin ich aus dem Dienst raus und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz da ich noch 1 Jahr vor mir habe.
Hätte eigentlich eine Stelle gehabt direkt nach dem Wehrdienst aber der Chef ist dann abgesprungen.
ich habe dann ALG2 beantragt und mir wurde gesagt das ich Kindergeld beantragen muss da mir das noch zusteht. habe also das Kindergeld beantragt und eine Bestätigung beim Jobcenter eingereicht, das der Antrag geprüft wird.
Gleichzeitig wurde die höhe von meinem ALG2 berechnet und das Kindergeld gleich mal angerechnet,

und so schaut es jetzt aus

-Antrag auf ALG2 wurde bewilligt in höhe von 180 € ( 30 € werden abgezogen wegs Garage und direkt an Vermieter überwiesen)
-Das Jobcenter rechnet mir das Kindergeld an obwohl ich bis jetzt noch nicht mal Kindergeld bekomme.
- Und die Familienkasse lehnt meinen Antrag Ab.

Begründung der Familienkasse

Schreiben an Mich:

Zitat:
Ihrem Antrag auf abzeigung des Kindergeldes wird nicht entsprochen.
Anspruch auf Kindergeld besteht nur wenn ein Elternteil einen Antrag auf Kindergeld stellt. Ihre Mutter wurde aufgefordert Antragunterlagen vorzulegen. Diese ist ihrer Mitwirkung nicht nachgekommen, ein Anspruch kann nicht festgestellt werden. Eine Abzweigung des Kindergeldes ist nur über ein Elternteil Möglich
So noch mal was, ich habe keinen Kontakt mehr mit meiner Mutter sie hat einen Hass auf mich und möchte mit mir nichts mehr zu tun haben und versucht mir mit allen mitteln alles zu vermiesen. zu meinem Vater Leider auch kein Kontakt

jetzt kommt das schreiben An meinte Mutter

Zitat:
Sehr geehrte Frau..........
der formlose Antrag auf kindergeld vom 14.07.11 im berechtigten Interesse des Kindes für Kind ......., geboren.........wird hiermit abgelehnt.
Begründung
Zur Feststellung des Kindergeldanspruchs wurde zuletzt mit schreiben vom 20.07.11 darum gebeten ,den Antrag auf Kindergeld und Anfrage Haushaltszugehörigkeit vorzulegen.
Die für die Entscheidung über den Kindergeldanspruch notwendigen Unterlagen wurden bisher nicht eingereicht. Es kann deshalb nicht festgestellt werden, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht
was soll ich jetzt machen meine Mutter legt die Unterlagen mit Absicht nicht vor und die Familienkasse lehnt jetzt den Antrag einfach so ab
was soll ich machen ?

ich habe mit einem Anwalt gesprochen der meinte das es vom Jobcenter rechtswidrig ist das die mir das Kindergeld schon anrechnen.
das ist aber für mich nicht das problem das ich jetzt mit weniger geld leben muss ich will einfach nur das Kindergeld seit dem 11.02.11 Nachgezahlt bekommen aber wie soll ich das machen ?

ich bin jetzt echt am ende mit meinem Latein.

Gruß N²O
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  #2  
Alt 30.08.2011, 07:37
Marmota
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Du hast einen Anwalt und musst trotzdem im Forum fragen? Scheint sein Geld nicht wert zu sein.

Das eine Kindergeldabzweigung nur über einen Elternteil möglich ist, ist korrekt. Es würde auch nicht reichen, wenn nur deine Mutter den Antrag stellt, da dein Vater mit unterschreiben muss (Berechtigtenbestimmung). Da du zu beiden keinen Kontakt hast, müsstest du dich ans Familiengericht wenden, damit diese einen Berechtigten bestimmen (§ 64 EStG).

Solange kein Kindergeld gezahlt wird, darf das Jobcenter es auch nicht anrechnen. Leg Widerspruch ein und beantragt ggf. vorläufigen Rechtsschutz beim Sozialgericht.
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  #3  
Alt 30.08.2011, 10:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.08.2011
Beiträge: 2
Standard

ich weiß noch nicht ob der Anwalt sein Geld wert ist, er hat halt gesagt er kümmert sich drum aber mir geht das alles zu langsam. weil es ja im Prinzip keine große Sache ist. Die müsste nur die unterlagen vorlegen, das kotzt mich halt echt an -.-

es gibt doch für alles ein Schlupfloch
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  #4  
Alt 30.08.2011, 10:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn dein Anwalt nicht in die Gänge kommt wirst du notfalls zum Sozialgericht gehen müssen.Trotzdem kannst du erstmal Widerspruch einlegen was sowieso der erste Weg wäre.Beim JC können sie dir nur das anrechnen was du auch tatsächlich bekommst.Sollte das KIndergeld noch nachgezahlt werden könnte das JC dies gleich mit der Familienkasse verrechnen.
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