steht mir Kindergeld zu??

  • Hallo,
    Ein Bekannter (45) hat eine 17 jährige Freundin die bei ihm wohnt und lebt aber nicht dort gemeldet ist..Er als nur Hartz4 Empfänger bestreitet den kompletten Lebensunterhalt.Sie kann sich nicht an den Kosten beteiligen weil Sie kein Geld hat.:(Ihre Mutter bekommt für Sie sowie ihren behinderten Bruder Kindergeld und stellen ihr eine Schlafgelegenheit zur Verfügung.
    Sie sind mit der Beziehung nicht einverstanden!
    Da es aber innerhalb der Familie Alkoholproblemen sowie unstimmigkeiten mit dem Stiefvater gibt ist das Mädel zum Bekannten gezogen!
    Leider sind die Probleme in der Familie nicht neu,daher hat das Mädel kein Schulabschluss:mad: und muss mittlerweile auch Sozialstunden ableisten!:confused:Ihre Zukunft ist also auch sehr ungewiss.!!


    Jetzt stellt sich die Frage ob das Mädel das Kindergeld mit einem Abzweigungsantrag für sich beantragen könnte???? Die Eltern geben ihr kein geld für ihren Lebensunterhalt .

  • Zwar sind die/deine Eltern für unter 25Jährige zuständig und du/dieses Mädel kann solange kein H IV beantragen, weil das Amt an die Eltern verweist. Wenn aber der Lebensunterhalt jetzt von diesem Freund, bei dem sie wohnt, bestritten und das Amt nicht beansprucht wird, greift ja dieses Argument nicht mehr. Natürlich steht ihr dann das staatliche Kindergeld selbst zu - es ist ja eben für "sie" und nicht für die Eltern. Den Abzweigungsantrag würde ich unverzüglich stellen unter Vorlage beispielsweise der aktuellen Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass du/sie nicht mehr bei den Eltern wohn(s)t.Alles Weitere wird sich finden und seinen Gang nehmen, auch wenn es vielleicht dann noch einigen Schriftwechsel gibt, weil die Eltern sich quer stellen (wollen).