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Zuständigkeit

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  #1  
Alt 20.10.2011, 15:13
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Beiträge: 1
Frage Zuständigkeit

Ich habe mehrere Jahre in einem festen Arbeitsverhältnis gestanden, das zum 31.12.2010 durch Aufhebungsvertrag geendet hat. Im Anschluss daran habe ich mich zum Studium in den USA aufgehalten und dort im Juli ein Kind geboren. Da meine Studienzeit zum 31.12.2011 endet, muss ich das Land verlassen und werde dann zusammen mit meinem Kind wieder in Deutschland leben.
Welches Amt, welche Stelle ist für mich zuständig? Bekomme ich ALG I, Elterngeld oder gleich Hartz IV? Wer kann mir weiterhelfen?
Vielen Dank.
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  #2  
Alt 20.10.2011, 18:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

war aber ein kurzes studium in den USA! da deine berufliche tätigkeit nur ein jahr zurück liegt, hast du erstmal anspruch auf alg1, kindergeld und auch elterngeld. mit anderen worten: du bist eine gemachte frau!
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