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#1
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Hallo !
ich bin seit 1 Jahr ohne Leistungen vom Arbeitsamt oder Arge(mein Mann verdient zuviel) arbeitslos und habe diesen blöden Eingliederungsvertrag unterschrieben u. bin arbeitssuchend gemeldet, da mir sonst der Anspruch auf Rente bei Erwerbsminderung entfällt, wenn das Amt da nicht weiter eine "Pflichtmeldung" beibehält. Oder auch irgendwie eine Mini-Zahlung. Ich weiß vom Hören-Sagen, dass ich mich auch direkt bei der deutschen Rentenversicherung als "weiterführend" anmelden kann, aber weiß nicht, wie das geht.... Mich nervt gehörig die ewigen Gesprächseinladungen und Bewerbungsnachweisepflicht, zumal ich wirklich nix erhalte. Auf die Erstattung der Bewerbungskosten kann ich auch verzichten, zumal e-mail Bewerbungen ja nicht bezahlt wird. Als ich einmal "frech" wurde, sagte die Arbeitsamt-Tante, sie könne mich auch "rauswerfen" und ich kann mich direkt bei der Rentenversicherung anmelden. Aber sie wünschte mir viel Spaß dabei, was die alles "verlangen" ...an bürokratischen Sachen oder Nachweisen.... Kann mir jemand da einen Tipp geben ?: Übrigens zur Info (die ich einmal direkt von der Rentenversicherung erhalten habe, nie vom Arbeitsamt): Es ist superwichtig, arbeitssuchend gemeldet zu bleiben nur wegen Rente bei Erwerbsminderung, dieser Anspruch entfällt, wenn man sich abmeldet, weil man sowieso keine Leistungen erhält. Aber wie gesagt, es gibt irgendwie die Möglichkeit, dass ich diese Anmeldung direkt mache und somit von den lästigen Pflichten des Arbeitsamtes entbunden bin. DANKE FÜR ANTWORTEN !!! Christiane |
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#2
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Wenn Du Dich beim Amt abmeldest wegen den Pflichten, wie ist es denn mit der Krankenversicherung. Wird die denn vom Amt bezahlt, die würde ja dann auch wegfallen.
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