Sozialleistungen nach SGB XII

  • Hallo,


    ich konnte hier nach einigem Suchen zwar ein Forum zum Thema Sozialleistungen nach SGB XII entdecken, habe aber auf Ihrer Seite sonst nirgends grundlegende Informationen zur Sozialhilfe nach SGB XII gefunden (wer hat Anspruch? Wo kann ich Sozialhilfe nach SGB XII beantragen? usw.). Sozialleistungen nach SGB XII gehören doch auch zu den anderen Sozialleistungen wie BAFöG und Hartz IV/ALG II, oder nicht? Ich konnte auch unter "sonstige Sozialleistungen" nichts zur Sozialhilfe nach SGB XII finden. Wo finde ich diese Informationen?


    Gruß

  • Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten (einfach ausgedrückt) diejenigen, die nicht mehr ins ALG II/ HIV fallen, also im Klartext: nicht erwerbsfähige bzw. nicht erwerbstätige, darunter fallen: Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (weil man pauschal von 10 Jahren Schulzeit ausgeht) und Rentner (also je nach Alter ab 67jährige) und Personen, die dauerhaft erwerbsunfähig sind (Krankheit, Behinderungen etc.).


    Die Einkommens- bzw. Vermögensfreigrenzen sind anders als beim ALG II.


    Wo das beantragt wird, erfährt man bestenfalls bei der "eigentlich" zuständigen Arge.