Zurück   Sozialleistungen Forum > BAföG > sonstige Ausbildungsförderung

Abschlussförderung vs. Wohngeld

 
Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
  #1  
Alt 30.03.2007, 21:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.03.2007
Beiträge: 1
Standard Abschlussförderung vs. Wohngeld

Liebe Leute,

mein Bafög ist nach Erreichen der Förderungshöchstdauer von 8 Semestern im September 2006 abgelaufen. Staatl. anerkannte Gründe für eine Verzögerung des Studiums bzw. für eine Verlängerung des Förderungszeitraumes liegen nicht vor. Ich bin nun im 10. Semester und möchte Wohngeld beantragen. Tatsächlich habe ich auch alle nötigen Scheine um die Zulassung zur Abschlußprüfung zu beantragen. Nur: Ich habe noch kein Diplomthema, bzw. noch keine Partner für den Film den ich im Rahmen des Diploms machen möchte (prüfungsrechtlich aber nicht muss), und weiß auch ehrlich noch nicht, wann die Planung so weit steht, dass ich den Antrag zur Zulassung zur Abschlußprüfung ruhigen Gewissens stellen kann.
Für den Wohngeldantrag benötige ich einen Negativbescheid des Bafög-Amtes, der eben auch die Abschlussförderung (jenes voll verzinste Bankdarlehen) ausschliesst.
Für diesen Negativbescheid muss ich eine Erklärung beim Bafög-Amt abgeben, wie mein weiterer Studienverlauf aussehen wird. Meine Frage: Können sie mich "zwingen" die Zulassung zur Abschlußprüfung bzw. damit einhergehend eine Abschlußförderung zu beantragen, wenn ich alle Scheine habe, aber noch kein Diplomthem? Oder anders gesagt ist das Nichtvorhandensein eines Diplomthemas ein ausreichender Grund, der eine Abschlußförderung ausschließt?
Denn ehrlich gesagt möchte ich, solange ich keine Diplomprojekt in Aussicht habe, kein Bankdarlehen, sondern lieber Wohngeld beantragen.
Ich weiß, is n bißchen kompliziert geraten, der Text, aber Danke für Eure Hilfe!
Viele Grüße!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.04.2008, 08:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 3
Standard Abschlussförderung vs. Wohngeld Auf Thema antworten

Hallo zusammen,

mir geht es da ganz ähnlich wie dir.
Warst du schonmal direkt bei deinem Bafögbetreuer? Ich war dort und habe ihm gesagt, dass ich diesen "Kredit" nicht in Anspruch nehmen möchte und gerne einen Ablehnungsbescheid hätte. Das war kein Problem... ich habe jetzt einen Negativbescheid mit der Begründung "Förderungshöchstdauer überschritten".

Aber das reicht leider immer noch nicht, um Wohngeld zu beantragen. Denn ich habe den Antrag gerade vor mir und ich hänge an der Frage, WARUM ich denn keine Studienabschlussförderung beziehe. "Weil ich keinen Kredit will, sondern lieber Wohngeld", kommt nicht ganz so gut an, dacht ich mir. Aber was trage ich denn dort als Begründung ein? Hat da jemand hilfreiche Vorschläge?

Gilt "nicht zur Abschlussprüfung zugelassen", wenn ich meine Bachelorarbeit einfach noch nicht angemeldet habe? Und brauch ich da wieder Belege drüber??

Bin ebenfalls dankbar für Antworten :-)

Viele Grüße, Christine
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.04.2008, 22:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.147
Standard

Christine: Ich habe den Wohngeldantrag durchsucht, habe aber eine Frage "Warum beziehen Sie keine Studienabschlussförderung ?" nicht gefunden.
Hier das Formular:

http://213.69.98.148/FORM/405/PFF/61.pdf
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.04.2008, 18:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 3
Standard

Anlage A, Frage 4b)

...leider.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 20.04.2008, 19:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.147
Standard

Du meinst diese Anlage?

https://formulare.kiel.de/servlet/co...553-11&r=c.pdf
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 20.04.2008, 19:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.147
Standard

Du musst auf Seite 1 bei 4 b ankreuzen: "Nein, weil die Förderungshöchstdauer überschritten ist."

Auf Seite 2 oben schreibst du auf die Frage "Erhalten Sie nach Abschluss der Förderungshöchstdauer eine Studienabschlussförderung nach dem BAföG?" musst du antworten:
"Nein, weil ich Studienabschlussförderung nicht beantragt habe."
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29.04.2008, 15:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.04.2008
Beiträge: 3
Standard Abschlussförderung vs. Wohngeld

Aber Anspruch auf Wohngeld habe ich nur, wenn ich "dem Grunde nach" keinen Anspruch auf Bafög-Leistungen (inkl. Studienabschlussförderung) habe. Trage ich ein, dass ich sie nicht beantragt habe, schieße ich mir doch nur ein Eigentor, weil ich ja "dem Grunde nach" trotzdem Anspruch drauf gehabt hätte...
Mit Zitat antworten

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wohngeld? Magoro Anspruch und Leistungen 7 16.01.2008 18:28
Steht mir Wohngeld zu???? Lilly_87 Wohnung und Miete 0 07.01.2008 19:07
Wohngeld möglich??? kaufmann weitere Themen 5 26.11.2007 04:36
Wohngeld??? edeby Wohnung und Miete 2 03.09.2007 19:58
kein ALG 2, Wohngeld usw get_funky Anspruch und Leistungen 0 08.05.2007 17:20