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anrechnung ausbildungsgeld

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  #1  
Alt 16.10.2009, 13:30
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Standard anrechnung ausbildungsgeld

ich beziehe mit meinem sohn hartz 4,mein sohn ist 16 j.
er hat seit dem 1.10.09 ein einstiegsqualifizierungsjahr begonnen,dort verdient er 212euro monatlich.
das amt will mir nun den kompleten betrag ,vom hartz 4 abziehen ,darf das amt denn das? wer kann mir helfen
diese frage zu beantworten.:mad:
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  #2  
Alt 16.10.2009, 14:18
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  #3  
Alt 16.10.2009, 14:19
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  #4  
Alt 16.10.2009, 17:12
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Ich weiß ja nicht ob du Langeweile hattest oder was die beiden weiteren Einträge hier bedeuten sollen.Zu deiner Frageie ARGE rechnet die Vergütung deines Sohnes als Einkommen.Allerdings muß ihm davon ein Freibetrag bleiben.Schau mal auf deinen Bescheid ob dieser Freibetrag berücksichtigt wurde.Wenn nicht müßtest du Widerspruch einlegen.
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  #5  
Alt 23.10.2009, 15:53
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Hallo......

mein Sohn ( über 18 J. ) erhielt für seine schulische Ausbildung auch 212,00 Euro.

Er fiel damit aus meiner BG komplett heraus - obwohl er davon 115,00 Euro Schulgeld begleichen musste.

Ich habe dann für meinen Sohn Wohlgeld beantragt und wenigstens 86,00 Euro mtl. erhalten.

Grüsse Elli
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  #6  
Alt 23.10.2009, 18:10
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Das Schulgeld ist für die ARGE nicht interessant.Von dem Betrag von 212 Euro bleibt aber dein Sohn ein Freibetrag und er könnte Fahrtkosten und Arbeitsmittel beantragen.
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