Erlass von Studiengebühren

  • Hallo!


    Ich studiere im 15. Semester Mathematik auf Diplom. Kürzlich habe ich bei der Sozialberatung des Studentenwerks Hannover die Info bekommen, dass ich, da ich unverschuldet durch meine komplexe PTBS länger gebraucht habe, für die Semester, die länger gebraucht habe, einen Erlass von Studiengebühren und Studienbeiträgen beantragen kann. Dazu braucht man ein Gutachten des Gesundheitsamts, welches man selbst bezahlen muss.
    Ich habe einen Termin beantragt, mit dem Hinweis, dass ich die Kosten selbst tragen werde und dass es um den Erlass von Studiengebühren geht.
    Zu dem Termin sollte ich Fachärztliche Gutachten mitbringen, was ich gemacht habe. Meine Therapeutin ist der Ansicht, dass sich mein Studium durch meine Krankheit um 8 Semester verschoben hat, da ich noch 2 Semester brauchen werde und durch die Symptome der PTBS etwa mit der Hälfte der Energie eines "normalen" Studenten studieren konnte. Ich bin seit 2008 in Therapie, vorher habe ich von 2003 bis 2006 wöchentlich eine Beratungsstelle wegen meiner damaligen Essstörung - auch eine Traumafolge - aufgesucht.
    Die Ärztin, die mich beim Gesundheitsamt untersucht hat, war sehr freundlich, aber eher mitleidig als kompetent. Sie hat mich direkt gefragt, worin mein Trauma bestehen würde, und immer genauer nachgebohrt. Statt es auf der Sachebene abzuhandeln und mich genauer nach meinen Symptomen zu fragen, hat sie mich bemitleidet und ihr Entsetzen über Frauen als Täter in der Familie geäußert (meine Mutter war die Haupttäterin). Abschließend meinte sie, dass sie nun gar nicht wisse, was sie mir ausstellen solle, da ich in meinem Antrag auf einen Termin keine genaue Semesterzahl angegeben hätte (ich wusste das nicht, sondern ging davon aus, dass das nach Sichtung der Facharztberichte entschieden wird). Sie hat mich dann gefragt, seit wann ich Langzeitstudiengebühren bezahlen muss, was seit 2 Semestern der Fall ist. Ich vermute, dass aufgrund dieser Aussage eine Gutachten mit folgendem Wortlaut zustande gekommen ist:


    "Aufgrund der vorliegenden chronischen Erkrankung lag bei Frau L. seit mindestens 2008 deutlich geminderte Leistungsfähigkeit vor. Aus amtsärztlicher Sicht ist daher eine Befreiung der Studiengebühren für mindestens 2 Semester medizinisch zu begründen und zu verantworten."


    Das I-Amt sagte mir, dass man daraus vermutlich 1 Semester machen wird, weil ich ja laut Gutachten innerhalb von 2 Semestern eingeschränkt leistungsfähig war, das zählt soviel wie 1 Semester nicht leistungsfähig.


    Ich fühle mich absolut falsch beurteilt. Das Problem ist auch, dass ich durch meine PTBS neben dem Studium nicht arbeiten kann, um mir die Studiengebühren zu finanzieren (das ist auch ein Grund, wieso es so lange gedauert hat, weil ich nebenbei für Studiengebühren als HiWi arbeiten musste). Wenn ich arbeiten würde, könnte es sein, dass ich das Studium nicht bis März 2013 schaffe, wenn der Studiengang ausläuft. Abgesehen davon weiß ich nicht, wie ich nach März 2012 mein Studium finanzieren soll. Gerade läuft ein Antrag auf Studienabschlusshilfe, der hoffentlich ab März 2011 bewilligt wird.


    Ich hoffe, ihr könnt mir raten, was man da machen kann. Kann ich gegen das Gutachten einen Widerspruch einlegen?


    Liebe Grüße
    Laola Lola