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#1
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Guten Tag meine Damen und Herren,
ich habe eine frage zu einem Zuschuss. Unzwar laut der ARGE bekmme ich eine Zuschuss nach SGB || §22 Absatz 7 für mein lebensunterhalt. Is das wahr weil ich vom BaföG geld für meine ausbildung bekomme müsste ich diesen zuschuss bekommen, jedoch haben sie es mir abgelehnt. Ich wohne auch in einer eigenen wohnung mit meinem freund der macht eine ausbildung und damit bezahlt er die miete für die wohnung aber damit wir und lebensmittel leisten können müssen wir den Zuschuss bekommen. was kann ich machen um ihn dochzu bekommen? Mit freudnlichen Grüßen Sommersonne Geändert von Sommersonne (04.09.2009 um 14:49 Uhr) |
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#2
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Wenn du Bafög beziehst bekommst du kein ALG2.
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#3
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Wir haben bei der ARGE am alten Wohnort nach gefragt und die sagten das ich einen Zuschuss zum wohnen bekomme. Jedoch sagen die beim neuen wohnort beim ARGE nein. entweder versteht er es falsch oder keine ahnung weil einpaar sagen ja dann gehen wir hin werden weiter geleitet und dann heißt es wieder nein.
kann ich dazu ein rechtsanwalt einschalten ? ![]() ![]()
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#4
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Wenn du eine eigene Wohnung hast und Bafög beziehst ist da eigentlich ein Teil für deine Wohnkosten mit drin.
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#5
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Zitat:
und da wäre noch eine frage undzwar meine freundin und ich sind jetzt umgezogen in eine eigene wohnung ich mache meine ausbildung und sie macht eine schulische ausbildung wo sie von bafög geld bekommt. da mein lohn für die miete drauf geht und wir keine möbel haben können wir doch ein antrag auf möbel stellen oder? also selber haben wir kein geld und schlafen gerade auf matrazen das geld reicht aus für lebens mittel und 100 euro ungefähr zum ausgeben Danke für die antworten davor
Geändert von Sommersonne (07.09.2009 um 21:16 Uhr) |
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#6
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Wenn ihr beide keine ALG2 Leistungen bekommt dann könnt ihr auch nichts für Möbel bekommen.
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