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#1
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Hallo,
die Situation ist folgende: Ich,weiblich.37Jahre alt, wohne zur Zeit noch in NRW, habe dort einen Teilzeitjob, moechte jedoch gerne in eine andere Stadt in den Norden ziehen, wo ich eine Vollzeitstelle bekommen kann. Dazu muss ich mich allerdings schnell entscheiden, denn ich kann die Arbeit schon im naechsten Monat dort beginnen. Ich kenne dort eine Freundin, die mir bei sich sofort eine Unterkunft bieten wuerde. Wir verstehen uns sehr gut, und da ich etwas verschuldet bin, koennte ich auch mit dieser Loesung einige Mietkosten sparen und mich finanziell erstmal wieder etwas erholen. Meine Freundin ist alleinstehend, alleinerziehende Mutter eines zehnjaehrigen Sohnes und bezieht Sozialhilfe. Ich moechte natuerlich nicht, dass sie durch diese Situation Unannehmlichkeiten bekommt und auf einmal ohne irgendwelche Sozialbezuege dasteht. Da die Wohnung jedoch nur zwei Zimmer hat, und wir uns dort auch Wohn- und Schlafzimmer teilen wuerden, haben wir nun Sorge, dass man uns eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen wuerde, obwohl wir ja nicht wirtschaftlich fuereinander einstehn. Kann es deshalb Probleme geben und wenn ja, wie hoch waeren denn evt Abzuege? Ich werde in meinem neuen Job 1350Euro brutto verdienen, und koennte ihr nicht viel davon abgeben zur Miete oder zum Ausgleich. Kann mir jemand sagen, welche folgen dieser Schritt fuer uns hat udn wie die finanziellen Moeglichkeiten sind? Haette ich trotz meinem Einkommen die Moeglichkeit auf Wohngeldanspruch oder sonstige Bezuege? Was sollten wir dem Amt sagen? Vielen Dank fuer Eure Hilfe... |
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#2
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Hallo doro!
Auch wenn man euch vorerst nicht als Bedarfsgemeinschaft rechnet, wirst Du von Anfang an für ein Drittel der Wohnkosten aufkommen müssen, denn genau um dieses Drittel würden die Leistungen Deiner Freundin gekürzt. Einen Wohngeldanspruch sehe ich bei Deinem Einkommen nicht! Gruß Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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ein drittel der wohnkosten waere ja auch voellig okay, wir haben eben nur sorge, das sie uns unberechtigter weise als bedarfsgemeinschaft ansehen und deshalb alles gestrichen wird...ich habe jetzt oft gelesen, das das einkommen "angerechnet" wird. was bedeutet das genau? meine freundin bekommt 680euro sozialhilfe fuer sich und ihren sohn, ich verdiene aber nur 1000euro netto...?
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