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ETW und Grundsicherung

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  #1  
Alt 20.10.2011, 10:55
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Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Kreis Recklinghausen
Beiträge: 1
Standard ETW und Grundsicherung

Nachdem mein Mann im Sommer diesen Jahres verstorben ist, muss ich nun das Einfamilienhaus verkaufen. Viel zu groß und nicht schuldenfrei.
Ich selber (64) arbeite selbständig, verdiene daher unregelmäßig im Durchschnitt ca. 700€ im Monat. Auch die gesetzliche Rente ab dem nächsten Jahr fällt Aufgrund der Selbständigkeit extrem niedrig aus.
Ich möchte gern noch einige Jahre arbeiten, da dies mein Lebensinhalt ist.
Nun überlege ich, mir eine ETW zu kaufen, in der ich dann auch arbeite.
Wenn ich irgendwann nicht mehr arbeiten kann/nicht mehr viel arbeiten kann, werde ich Grundsicherung beantragen müssen, da es keine Altersvorsorge gibt.
Frage: Kann mir eine ETW dann abgenommen werden? Wie wird sich das auf eine spätere Grundsicherung auswirken? Ich möchte jetzt keine Fehler machen.
Kann mir jemand Auskunft über ETW und Grundsicherung geben? Kann ich, wenn ich mal nicht mehr alleine kann, die ETW verkaufen um davon z.B. ein Heim zu bezahlen oder holt sich dann der Staat sofort das Geld zurück oder holt sich der Staat die Grundsicherung später von meinen Kindern zurück?
Danke für Ratschläge
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