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Freundliche Frage

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  #1  
Alt 20.08.2010, 13:45
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Standard Freundliche Frage

Hallo:

Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

Ich wollte kurz fragen, unter welchen Vorrausetzungen und WIE man Sozialhilfe beantragen und bekommen kann?
An wen soll man sich wenden?
Ich bin gesundheitlich angeschlagen, beziehe seit kurzer Zeit Harz 4.

Vielleicht eine 2. Frage:

Wenn man wieder einigermaßen gesund wird und wieder arbeiten kann, kann man aus der Sozialhilfe aussteigen und arbeiten?

Danke im Voraus

Gruß

Florian
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  #2  
Alt 20.08.2010, 15:12
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da du hartz4 beziehst, gibt es keine sozialhilfe. sozialhilfe ist für menschen, die dem arbeitsmarkt dauerhaft nicht zur verfügung stehen. im hartz4-bezug ist das existenzminimum voll abgedeckt.
und wenn du wieder gesund bist, dann kannst du aus hartz4 aussteigen und arbeiten.
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  #3  
Alt 20.08.2010, 15:24
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Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
da du hartz4 beziehst, gibt es keine sozialhilfe. sozialhilfe ist für menschen, die dem arbeitsmarkt dauerhaft nicht zur verfügung stehen. im hartz4-bezug ist das existenzminimum voll abgedeckt.
und wenn du wieder gesund bist, dann kannst du aus hartz4 aussteigen und arbeiten.
Hallo :
Danke für Antworten.

Es ging nicht darum, 2 Leistungen gleichzietig zu beziehen.
Ich beziehe Harz 4, aber meine Gesundheitszustand wird schlimmer, ich bin Opfer von Übergriffen geworden und Diese wollen wir verarbeiten (Veröffentlichung und bin auch in Psychotherapie)
Deswegen fragte ich, ob man für eine bestimmte Zeit (z.B. 2 Jahre) eine andere Leitung beziehen könnte, als Harz 4.
Das kann Sozialhilfe sein oder Erwerbsminderungsrente befristet.

Ginge das?

Gruss
Florian.
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  #4  
Alt 20.08.2010, 17:56
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ja, wenn du vorübergehend für einen längeren zeitraum krank bist, dann fällst du natürlich aus dem hartz4-bezug raus und du müsstest sozialhilfe beantragen.
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