Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe?

  • Hallo,
    ich bin 22 Jahre alt und habe schon eine schulische Ausbildung zum informationstechnischen Assistenten hinter mir. Leider habe ich keine Stellenangebote zu diesem Beruf finden können und habe mich entschlossen eine weitere Ausbildung zum Fachinformatiker zu machen. Ich habe bundesweit meine Bewerbungen verschickt und habe eine Ausbildung 350 km entfernt von meiner Stadt gefunden. Ich bin umgezogen und habe einen Antrag auf BAB gestellt und leider eine Absage bekommen, da das meine zweite Ausbildung ist. Da das keine schulische Ausbildung ist, habe ich auch keinen Anspruch auf Bafög. Deswegen habe ich einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt (im November 2006) und habe bis heute noch keinen schriftlichen Bescheid erhalten. Dann habe ich einen Antrag auf Wohngeld gestellt und mir wurden 106 ? bewilligt. Bei Anfrage beim Sozailamt bezüglich der Sozialhilfe haben die mir gesagt, dass ich keinen Anspruch habe, da ich kein BAB erhalte, d.h dass mich der Staat nicht ünterstüzt und deswegen können die mich auch nicht unterstützen. Der Beamt hat mir gesagt, ich soll mir zusätzlich eine geringfügige Stellen suche. Aber das geht doch nicht. Ich arbeite 8 Stunden pro Tag und muss natürlich noch dazu meinen häuslichen Pflichten nachgehen.
    Das Einkommen, dass ich erhalten, reicht mir nicht.
    Meine Ausbildungsvergüttung beträgt 350 ? Netto, 154 ? Kindergeld und 104 ? Wohngeld. Meine Ausgaben: 300 ? für die Miete, 50 ? Strom/Gas, 20 ? Telefongebühren, 20 Euro Internet (da ich in meinem Beruf ohne Internet nicht auskomme). Dann habe ich für das Essen etwa 120? pro Monat übrig, dazu muss ich mir davon noch die Kleidung bezahlen.
    Ich kann dem Beamten nicht viel Glauben schenken, es kann doch nicht sein, dass mich der Staat so im Stich lassen kann. Ich lebe unter der Sozailhilfegrenze. Habe ich wirklich keinen Auspruch auf Sozialhilfe?? Welche Möglichkeiten gibt es dann noch für mich? Bin für jede Antwort sehr dankbar.

  • Hallo,
    Dir stehen 347,00 € + Miete in angemessener Höhe (von Ort zu Ort unterschiedlich) zu.
    Das ist die Höhe eines Hartz IV empfängers, zu Diesem darfst Du 160,00 € bei nicht mehr wie 14,9 Std. Arbeitszeit pro Woche hinzuverdienen.
    Also der Rat gehe zum Sozialgericht und keine Angst Dieses ist kostenlos.