Zurück   Sozialleistungen Forum > sonstige Sozialleistungen > Sozialhilfe

- Anzeige -

Kindergeld einkommen?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 23.07.2010, 13:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2010
Beiträge: 1
Frage Kindergeld einkommen?

Hallo

meine Tochter 29 Jahre ist schwerbehindert und bekommt Grundsicherung, ich bekomme Hartz IV wir leben in einer Wohnung als Hausgemeinschaft für meine Tochter bekomme ich noch Kindergeld 184 Euro, davon darf ich 38 Euro behalten für Versicherungen und Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der Rest wird als Einkommen abgezogen. Jetzt habe ich Eingliederungshilfe für meine Tochter beantragt und nun soll ich Unterhalt 31,06 Euro für meine Tochter zahlen laut Unterhaltsanspruch gemäß § 94 Abs. 2 SGB XII weil ich doch das volle Kindergeld erhalte. Das entspricht doch aber nicht der Wahrheit. Dabei hatte ich per Einschreiben eine Einkommen Vermögensverhältnis Erklärung mit Kopie der Arbeitslosengeldbescheid II geschickt. Entweder hat die das nicht erhalten oder nicht richtig nachgelesen. Oder muß ich nun doch 31,06 Euro zahlen, weil ich doch vom Kindergeld 38 Euro behalten darf eigentlich ja nur 30 denn 8 Euro Krankenkasse.

Nun habe ich telefoniert mit der Unterhaltsstelle die Frau will abwarten bis ich mit Arbeitsamt (Hartz IV) alles geklärt habe. Brief an Hartz IV geschrieben und die haben zurück geschrieben (sehr interessant): "Wenn ich nachweisen kann, das meine Tochter das Kindergeld bekommt, dann wird es mit nicht mehr als Einkommen angerechnet und somit auch nicht mehr abgezogen"
Ich muß jetzt nur einen Dauerauftrag machen und das Kindergeld von meinem Konto auf Konto meiner Tochter überweisen un d Kopie bei Hartz IV Amt einreichen.


Wenn ich nun aber das Kindergeld auf dem Konto meiner Tochter überweise dann ist es ihr Einkommen bei der Grundsicherung oder Einkommen bei der Sozialhilfe und hat sie dann auch Einkommensbereinigung von 38 € wie ich bei der ARGE?

Wer weiß Rat und bin ich in diesem Forum richtig?

Gruss Berta
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 11.09.2010, 11:24
Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2010
Ort: Osnabrück
Beiträge: 33
Standard

Hallo Berta10,
bei dir ist ja was los...

Wenn das KG deine Tochter erhält, wird es Ihr im Rahmen von ALG2-Leistungen vollständig abgezogen. Die Einkommensbereinigung ist mir jedoch gänzlich unbekannt. Du erhälst aber wieder deinen vollen Satz.

LG
Simon
__________________
Alles über Kindergeld, deren Auszahlungstermine und auch persönlichen Support unter Kindergeld 2011.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alg 2 Bezug / EInkommen Unterhalt + Kindergeld gutefee85 Einkommensanrechnung 2 13.01.2010 11:07
[Alleinstehend] Kindergeld und AL2 Phase1 Anspruch und Leistungen 3 21.05.2009 20:39
Pflegekind! Kindergeld ist Einkommen??? tejen Einkommensanrechnung 0 27.01.2009 11:37
Kindergeld Freydis Einkommensanrechnung 3 30.09.2008 19:39
Kindergeld bluebird 87 Einkommensanrechnung 5 22.02.2007 13:28