Leistungskürzung bei Krankenhausaufenthalt

  • Hallo, ich habe als neuer Nutzer eine Frage. Ist eine Leistungskürzung bei einem Kankenhausaufenthalt eines Soziahilfeempfängers rechtens? Bei ALG2-Beziehern ist es meines Wissens nach einem Bundessozialgerichtsurteil ( Az. B 14 AS 33/07 ER ) nicht möglich. Gibt es evtl. ein entsprechendes Urteil für Sozialhilfeempfänger?

  • Ich habe davon auch schon gehört. Der Unterschied ist, dass man im H IV-Bezug oder wie du schreibst "Sozialhilfe" bei der Leistungsberechnung unterscheidet zwischen den KdU = Kosten der Unterkunft und dem Regelsatz, der sich auch irgendwie zusammensetzt. Die gehen davon aus, dass der Anteil des Regelsatzes, der für die Ernährung gedacht ist, bei Krankenhausaufenthalt oder sonstwelchen Maßnahmen (Reha etc.) nicht erforderlich ist, weil der Empfänger der Leistungen sich ja in dem Fall nicht versorgen muß, sondern versorgt ist. Ich denke, das ist der Hintergrund. Die Höhe dieses Betrages ist für "Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 37% 132,83 €" . Wenn also jemand - sagen wir mal - zwei Wochen im Krankenhaus ist, dürfte maximal die Hälfte angerechnet werden und so weiter.


    Wie gesagt, das kann ich nicht belegen, habe es aber auch schon gehört und denke, dass das nicht anders sein dürfte.Mehr können die auf keinen Fall abziehen.

  • Danielo
    Würde mich jetzt mal etwas konkreter interessieren, da ich selbst gerade in Reha bin für einen Monat wenigstens. Was heißt in dem Fall "nennenswerter Umfang" genau? Ich lese an dieser Stelle mal die Regelsatzaufteilung, also was wofür ist, ein:


    Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 37% 132,83 €
    Freizeit, Kultur ca. 11% 39,49 €
    Bekleidung, Schuhe ca. 10% 35,90 €
    Telefon, Telefax, Internet ca. 9% 32,31 €
    sonstige Waren und Dienstleistungen (insb. Kosten für Körperpflege und Hygiene) ca. 8% 28,72 €
    Wohnung (ohne Kosten für Miete), Strom ca. 8% 28,72 €
    Möbel, Haushaltsgeräte (inkl. Instandhaltung) ca. 7% 25,13 €
    Medikamente, Hilfsmittel (Gesundheitspflege) ca. 4% 14,36 €
    Verkehr ca. 4% 14,36 €
    Beherbergungs- und Gaststättenleistungen ca. 2% 7,18 €
    Gesamt 100% 359,00 €



    Also jetzt mal die Frage, was die davon neben den ernährungsbedingten Aufwendungen kürzen sollten. Die Beherbergungs- und Gaststättenleistungen, Freizeit- und Kultursätze sind ein Witz, das biste, selbst wenn du hier in der Reha-Klinik kaum etwas machst oder an irgendwelchen vorgegebenen möglichen Kursen teilnimmst, was aber ausdrücklich gewollt ist "und: auch zum Heilungserfolg beiträgt" (Klinikheft und wirkliche Empfehlungen auch der Ärzte), nach der ersten Woche verbraucht. Das Telefon/Telefax kann man auch nicht unbedingt immer gerade abmelden für einen Monat, schon gar nicht, wenn noch jemand zu Hause bleibt; Fahrgeld braucht man hier auch und Klamotten, Möbel und Haushaltsgeräte kauft man sich auch nicht in "dem" Monat von 35,90 bzw. 25,13 Euro, sondern muß dafür ansparen und so weiter.


    Jedenfalls werde ich, falls die mir mehr, als ich in meiner vorangegangenen Antwort geschrieben habe, abziehen, definitiv Widerspruch einlegen. Es wäre also echt nett, wenn du bei "der person", von der du geschrieben hast, noch einmal nachfragen könntest und auch die Höhe und Begründung hinterfragen kannst.


    Vielen Dank. Gruß. Lirafe

  • genau weiss ich das nun auch nicht mehr, ist schon wieder drei jahre her, als sie mir dass erzählt hat. aber es waren so etwa 150 €, weil sie ja in der zeit sozusagen vollpension im kurheim hat, keine stromkosten usw.

  • Na ja, aber dann kommt das, was ich geschrieben habe, doch so gut wie genau hin und die haben ihr neben den ernährungsbedingten Aufwendungen nur zusätzlich 17,17 Euro Stromkosten dazu abgezogen. Das ist ja in Ordnung und nicht einmal viel.