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Mutter Anspruch auf irgendeine Leistung der Grundsicherung?

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  #1  
Alt 04.04.2011, 13:34
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Registriert seit: 04.04.2011
Beiträge: 1
Standard Mutter Anspruch auf irgendeine Leistung der Grundsicherung?

Hallo!
Ich mache seit Februar 2010 eine 3jährige schulische Ausbildung zur Erzieherin. Dabei verdiene ich kein Geld. Ich lebe mit meinen beiden Kindern (4 + 6) und dem Vater der Kinder in einer Wohnung. Vom Vater der Kinder erhalte ich monatlich einen vereinbarten Geldbetrag zur Deckung meiner Fixkosten, welchen ich ihm in Rechnung stelle. Wir sind nicht verheiratet, er ist freiberuflich tätig. Nun sind meine Fixkosten höher geworden, der Vater der Kinder will aber nicht mehr zahlen, im Gegenteil zahlt er manchmal nicht mal den vereinbarten Geldbetrag, weil er wohl nicht genug verdient hat.
Bafög erhalte ich nicht, da zu alt und Abitur (kein "Meisterbafög") Arbeitlosengeld II für unsere "Bedarfsgemeinschaft erhalten wir nur, wenn der Vater der Kinder seine Finanzen offen legt - was er nicht machen will. ALG II würde ich nur für die Kinder und Zuschüße zur Wohnungsmiete erhalten, wenn ich vom Vater der Kinder getrennt lebe. Das hieße aber auch, dass ich aus unserer Wohnung ausziehen müsste, da diese 85 qm hat und für 3 Personen max. 75 qm zuschußfähig sind. Umzug und Trennung wäre jetzt zuviel für mich und für die Kinder. Kann ich sonst irgendwelche Leistungen der Grundsicherung beantragen - für mich und/oder die Kinder?
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  #2  
Alt 04.04.2011, 14:13
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Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

Zitat:
wenn der Vater der Kinder seine Finanzen offen legt - was er nicht machen will
dann gibt es nichts, basta!
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  #3  
Alt 04.04.2011, 18:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn ihr zusammenlebt und du eine Ausbildung machst dann muß natürlich dein Mann dir genug Geld geben damit du damit wirtschaften kannst.Das solltest du mit ihm besprechen.Alleine kannst du nur Anträge stellen wenn du dich von deinem Mann trennst und dir eine eigene Wohnung suchst.Du könntest einen Anwalt beauftragen deine Interessen zu vertreten.Dann könntest du eventuell auch in der Wohnung bleiben zumindestens vorerst.So wie du hier schreibst führst du nicht gerade eine glückliche Beziehung.
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