|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hi,
ich bin neu hier, und benötige dringend einen Rat zum Thema Wohngeld............. Ich musste 2 Jahre Wohngeld beantragen.Dies ist 1 Jahr her. Vor ein paar Monaten hat das Amt einen Sozialdatenabgleich gemacht, und auf meinen Namen 2 Sparkonten entdeckt. Dies sind Konten, die meine Eltern wohl, als ich noch klein war, auf meinen Namen angelegt haben. Das Amt, und dies kann man über die Bank auch nachweisen, akzeptiert dies auch, dass ich die Konten bei Antragstellung nicht wusste und angeben konnte, da meine Elltern mir nie etwas davon erzählt haben. Aber das Amt möchte dennoch dass ich dieses Wohngeld von diesem Sparguthaben zurückbezahle , da einfach dieses Geld auf mein Namen läuft und dies somit Vermögen bedeutet. ist dies korrekt, dass dieses Geld, bei quasi Schenkung bzw.angelegtem Geld der Eltern komplett zurückverlangt wird? Einen Anwalt für Sozialrecht den ich konsultierte, meinte ja, dass geschenktes Geld ,egal von vom wem davor nicht sicher ist...... Hat damit jemand Erfahrung und weiss wie dies gesetzlich geregelt ist? Über Antwort wäre ich dankbar!!!! Grüsse Tine |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Im Grunde ist es ja so das du mit diesem Geld Vermögen hast bzw. auch schon hattest und somit eventuell auf das Wohngeld nicht angewiesen wärst.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Das ist wirklich so. Es ist auch so, dass wenn einem die Eltern ein Haus schenken und selbst pflegedürftig werden und kein Geld vorhanden ist, die Schenkung rückgängig gemacht werden muss, d. h. das Haus muss verkauft werden.
So ist das mit den Sparkonten auch. Du hast es zwar nicht gewusst. Aber dennoch musst du das Geld jetzt verwenden. |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| [Alleinstehend] Anrechnung einer Schenkung? | Karen | Vermögensanrechnung | 6 | 08.12.2010 12:09 |
| [mit Verwandten] Rückzahlung | Dalynea | Einkommensanrechnung | 3 | 26.10.2010 17:47 |
| Rückzahlung vom Amt | Papatya | Anspruch und Leistungen | 1 | 13.03.2009 23:50 |
| Schenkung von Sachgütern | Dave | Einkommensanrechnung | 11 | 20.11.2008 08:51 |
| schenkung/erbschaft nach harz4 | jaisn777 | Einkommensanrechnung | 0 | 06.11.2008 03:53 |