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Rückzahlung Wohngeld bei Schenkung

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  #1  
Alt 30.11.2011, 19:38
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Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 1
Standard Rückzahlung Wohngeld bei Schenkung

Hi,

ich bin neu hier, und benötige dringend einen Rat zum Thema Wohngeld.............

Ich musste 2 Jahre Wohngeld beantragen.Dies ist 1 Jahr her.
Vor ein paar Monaten hat das Amt einen Sozialdatenabgleich gemacht, und auf meinen Namen 2 Sparkonten
entdeckt.
Dies sind Konten, die meine Eltern wohl, als ich noch klein war, auf meinen Namen angelegt haben.
Das Amt, und dies kann man über die Bank auch nachweisen, akzeptiert dies auch, dass ich die
Konten bei Antragstellung nicht wusste und angeben konnte, da meine Elltern mir nie etwas davon erzählt haben.

Aber das Amt möchte dennoch dass ich dieses Wohngeld von diesem Sparguthaben zurückbezahle , da
einfach dieses Geld auf mein Namen läuft und dies somit Vermögen bedeutet.

ist dies korrekt, dass dieses Geld, bei quasi Schenkung bzw.angelegtem Geld der Eltern komplett
zurückverlangt wird?

Einen Anwalt für Sozialrecht den ich konsultierte, meinte ja, dass geschenktes Geld ,egal von vom wem davor nicht sicher ist......

Hat damit jemand Erfahrung und weiss wie dies gesetzlich geregelt ist?
Über Antwort wäre ich dankbar!!!!
Grüsse
Tine
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  #2  
Alt 01.12.2011, 13:42
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Im Grunde ist es ja so das du mit diesem Geld Vermögen hast bzw. auch schon hattest und somit eventuell auf das Wohngeld nicht angewiesen wärst.
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  #3  
Alt 01.12.2011, 15:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2011
Beiträge: 313
Standard

Das ist wirklich so. Es ist auch so, dass wenn einem die Eltern ein Haus schenken und selbst pflegedürftig werden und kein Geld vorhanden ist, die Schenkung rückgängig gemacht werden muss, d. h. das Haus muss verkauft werden.
So ist das mit den Sparkonten auch. Du hast es zwar nicht gewusst. Aber dennoch musst du das Geld jetzt verwenden.
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