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#1
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hallo,
bei uns ist die konstellation so: ich selbst habe ein gutes einkommen und daher keine erfahrung im umgang mit sozialleistungen; meine lebensgefährtin jedoch arbeitet nur 4 stunden täglich und bekommt dafür monatlich etwa 750 euro; sie hat 2 kinder, 13 und 15, die zur schule gehn; der vater zahlt für die kinder ab 2011 weniger unterhalt, weil das gericht seinen selbstbehalt erhöht hat. bislang sorge ich mit meinem einkommen ganz selbstverständlich für die kinder meiner partnerin mit; hartz4 beantragt sie natürlich gar nicht erst, da wir eine bedarfsgemeinschaft sind und mein einkommen angerechnet wird wie bei eheleuten; für 2011 denken wir darüber nach, für die kinder irgend eine form von sozialleistungen zu beantragen; kann es sein, dass die kinder ansprüche haben? wenn ja, welche ? immerhin haben sie kein arbeitseinkommen, beide eltern verdienen wenig lohn ! oder wird bei dem anspruch der kinder auch wieder mal MEIN einkommen angerechnet, obwohl ich weder der vater der kinder bin, noch mit der mutter verheiratet? es grüßt aus berlin: klaus ! Geändert von kt58 (21.12.2010 um 14:32 Uhr) Grund: sachlicher fehler |
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#2
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ja, falls ihr in einem haushalt wohnt, dann wird dein einkommen beim beantragen von hartz4 mit angerechnet. ihr könntet evt. wohngeld beantragen.
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#3
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Zitat:
über wohngeld werde ich mich mal informieren... |
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#4
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nein, sozialhilfe gibt es nur für arbeitsunfähige erwachsene, die gegenwärtig keinen rentenanspruch haben. es scheint, dass du halbwegs gut verdienst. da ist augenscheinlich nichts für euch drin, ausser vielleicht wohngeld.
Zitat:
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#5
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Kinder und Eltern kannst du nicht trennen.Natürlich haben Kinder kein Einkommen und dementsprechend sind die Eltern für den Unterhalt zuständig.Wohngeld wäre bei euch denke ich möglich kommt natürlich auch wieder auf dein Einkommen an.Ansonsten könntet ihr noch den Kinderzuschlag beantragen.
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