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weniger unterhalt

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  #1  
Alt 21.12.2010, 14:31
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Beiträge: 2
Standard weniger unterhalt

hallo,

bei uns ist die konstellation so:

ich selbst habe ein gutes einkommen und daher keine erfahrung im umgang mit sozialleistungen; meine lebensgefährtin jedoch arbeitet nur 4 stunden täglich und bekommt dafür monatlich etwa 750 euro; sie hat 2 kinder, 13 und 15, die zur schule gehn; der vater zahlt für die kinder ab 2011 weniger unterhalt, weil das gericht seinen selbstbehalt erhöht hat.

bislang sorge ich mit meinem einkommen ganz selbstverständlich für die kinder meiner partnerin mit; hartz4 beantragt sie natürlich gar nicht erst, da wir eine bedarfsgemeinschaft sind und mein einkommen angerechnet wird wie bei eheleuten;

für 2011 denken wir darüber nach, für die kinder irgend eine form von sozialleistungen zu beantragen; kann es sein, dass die kinder ansprüche haben? wenn ja, welche ?

immerhin haben sie kein arbeitseinkommen, beide eltern verdienen wenig lohn !

oder wird bei dem anspruch der kinder auch wieder mal MEIN einkommen angerechnet, obwohl ich weder der vater der kinder bin, noch mit der mutter verheiratet?

es grüßt aus berlin: klaus !

Geändert von kt58 (21.12.2010 um 14:32 Uhr) Grund: sachlicher fehler
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  #2  
Alt 21.12.2010, 15:19
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Beiträge: 2.291
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ja, falls ihr in einem haushalt wohnt, dann wird dein einkommen beim beantragen von hartz4 mit angerechnet. ihr könntet evt. wohngeld beantragen.
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  #3  
Alt 21.12.2010, 15:33
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Beiträge: 2
Standard @lacki

Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
ja, falls ihr in einem haushalt wohnt, dann wird dein einkommen beim beantragen von hartz4 mit angerechnet. ihr könntet evt. wohngeld beantragen.
ja lacki, hartz4 kriegen wir nicht, das ist schon klar; die kinder stehen dem arbeitsmarkt ja auch nicht zur verfügung; aber wie ist es mit anderen sozialleistungen, wie z.b. sozialhilfe ?

über wohngeld werde ich mich mal informieren...
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  #4  
Alt 21.12.2010, 16:30
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Beiträge: 2.291
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nein, sozialhilfe gibt es nur für arbeitsunfähige erwachsene, die gegenwärtig keinen rentenanspruch haben. es scheint, dass du halbwegs gut verdienst. da ist augenscheinlich nichts für euch drin, ausser vielleicht wohngeld.


Zitat:
sie hat 2 kinder, 13 und 15...die kinder stehen dem arbeitsmarkt ja auch nicht zur verfügung
also um hartz4 zu beziehen, müssen kinder in dem alter dem arbeitsmarkt natürlich nicht zur verfügung stehen. die müssen doch erstmal ihre schule zu ende bringen und dann bitteschön eine ausbildung/studium machen.
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  #5  
Alt 21.12.2010, 16:57
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Beiträge: 4.501
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Kinder und Eltern kannst du nicht trennen.Natürlich haben Kinder kein Einkommen und dementsprechend sind die Eltern für den Unterhalt zuständig.Wohngeld wäre bei euch denke ich möglich kommt natürlich auch wieder auf dein Einkommen an.Ansonsten könntet ihr noch den Kinderzuschlag beantragen.
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