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#1
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Hallo!
Ich habe ein Problem, bei dem ich nicht recht weiter weiß. Ich bin Studentin und werde ab nächstem Jahr ein Praktikum machen, das vergütet wird (200€ im Monat). Deswegen fällt für meine Mutter, die seit Anfang des Jahres verwitwet ist, das Kindergeld weg (184€). Sie lebt im Moment von eben diesem Kindergeld, sowie Witwenrente (ca. 400€) und einem Aushilfsjob (100€ Pauschbetrag + eventuelle Extrastunden, die aber nur nach Bedarf im Betrieb möglich sind). Sie ist gelernte Kinderpflegerin und findet momentan keine Festanstellung. Wir haben ein Haus, das von 3 Parteien bewohnt wird (Mama, Oma, Tante, und ich bin dort auch eingeschrieben, im Praktikum aber nicht unbedingt mehr), auf dem aber noch hohe Schulden lasten. Im Monat zahlt meine Mutter 350€ für dieses Wohnen (Abzahlen von Kredit + Gas/Wasser/Strom). D.h. die Witwenrente ist dann fast weg. Sonst hat sie nichts, kein Auto oder Kapital. Wenn das Kindergeld also wegfällt, wird es schwierig ihr Leben zu finanzieren, da nur noch 150€ bleiben. Natürlich wäre ich bereit, mein Praktikumsgehalt an sie abzutreten, aber das ist ja irgendwie nicht Sinn der Sache. Ab welcher Einkommensgrenze muss man offiziell Unterhalt für die Eltern zahlen, und muss man das auch wenn man selbst staatlich finanziert ist (Studienfinanzierung aus den Niederlanden + Halbwaisenrente + Praktikumsgehalt)? Und: hat sie die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer Witwenrente und dem Minijob noch Gelder (Hartz IV o.Ä.) zu beantragen? Wenn ja, müsste sie dann aus dem Haus ausziehen? Das Problem ist, dass meine Oma & Tante sie nicht ausbezahlen könnten, eine Vermietung die mehr Gewinn bringt als das was meine Mutter zahlt aber auch nicht wirklich denkbar ist, es müssten also alle 3 das Haus verkaufen & ausziehen. Hoffentlich kann mir jemnand helfen, denn ich weiß wirklich nicht an wen ich mich sonst wenden soll . LG |
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#2
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Hallo feyerabend,
für Deine Mutter käme die Beantragung von Wohngeld bzw. Hartz IV in Betracht, empfohlener Weise in dieser Reihenfolge, da sie aufgrund ihres Einkommens gerade mal so an Hartz IV vorbeikommen könnte. Gruß Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Das klingt ja schonmal gut. Und Wohngeld kann man auch beantragen, wenn man in einem Haus wohnt, das einem anteilsweise selbst gehört?
Desweiteren habe ich noch gelesen, dass man bei Praktikumsentlohnung 920€ Pauschbetrag an Werbungskosten zu dem maximalen Zuverdienst zum Kindergeld (8004€) zurechnen kann, sowie (wie ich sowieso schon tat) die Studiengebühren? Wäre in meinem Fall also 8004€ + 920€ + 1620€ = 11544 , womit ich 200€ im Monat zuverdienen könnte ohne dass das Kindergeld gestrichen wird? Rechne ich da richtig? Geändert von feyerabend (01.12.2010 um 20:30 Uhr) |
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