Sanktion nach Abmeldung?

  • Mein Mann hat 2 Termine beim JobCenter versäumt und wurde daraufhin vom Jobcenter wegen angeblicher Ortsabwesenheit abgemeldet. 4 Monate lang hatte er keinen Bezug von Hartz4 und nun ein halbes Jahr später soll er wegen den gleichen Terminen eine 30% Sanktion bekommen. Ist das rechtens so? Ich kann doch nicht wegen ein und dem selben vergehen 2 mal bestraft werden.



    Würde mich sehr über Antwort freuen denn langsam bin ich am verzweifeln...:confused:

  • Wenn er zwei Termine nicht wahrgenommen hat dann gibt es meistens eine Sanktion aber keine direkte Abmeldung.Eigentlich sollte er sich doch wenigstens nachdem er abgemeldet wurde beim Jobcenter mal gemeldet haben denn wenn er vier Monate keinerlei Leistungen bekommen hat frage ich mich wovon ihr gelebt habt und er hätte doch dann einen neuen Antrag stellen müssen.

  • Hallo,


    also er war ja nicht Ortsabwesend er konnte nur keinen Nachweis für seine Versäumten Termine bringen. Er hat sich auch bei der Sachbearbeiterin gemeldet, die ihm gesagt hatte das er keine Kürzungen offen hat da er ja komplett abgemeldet wurde. Er musste keinen neuen Antrag stellen sondern wurde nach 3 Monaten be mir miteingeglieder deshalb verstehe ich nicht wieso er trotzdem noch eine Kürzung bekommt obwohl er 4 monate gar keine Leistungen bezogen hat

  • er bekommt die sanktion für zwei nicht eingehaltene termine bei der arge. in den 4 monaten, in denen er bei der arge abgemeldet war, konnte man ihn ja schließlich nicht sanktionieren. ist das denn so schwer zu verstehen?


    Nein das ist nicht schwer zu verstehen schwer zu verstehen für mich ist das man für ein und die selbe Tat zweimal bestraft wird... Die Arbeitsvermittlerin einem sagt das man keine Sanktionen mehr hat da man ja für das versäumen der termine abgemeldet wurde und nun nachdem 4Monate alles supre gelaufen ist, plötzlich doch ne sanktion bekommt....

  • wieso zweimal bestraft?


    in den 4 monaten ohne hartz4-bezug konnte und wurde doch keine sanktion auferlegt. die abmeldung aus dem hartz4-bezug erfolgte doch aufgrund einer( von der arge angenommenen) ortsabwesenheit.
    ihr müsstet also gegen die vermeindliche ortsabwesenheit bei einem sozialgericht klagen.