Sperrzeit? Wer weiß Rat

  • Hallo,
    ich benötige unbedingt Euren Rat.
    Habe bei meinem letzten Termin bei der ARGE ein Stellenangebot als Kassiererin in einem Getränkemarkt erhalten. Hörte sich auch alles ganz gut an.
    Nach Rücksprache mit dem Chef sollte ich dort 2 Tage Probearbeiten, was ich natürlich auch getan habe.
    In diesem Getränkemarkt war bzw. ist es noch immer, die Eingangstür defekt, so dass diese den ganzen Tag offen ist und man deshalb die ganze Zeit in der Kälte und Durchzug steht.
    Nach einem Tag arbeiten würde ich heiser, bekam Fieber, eben die volle Palette, ging aber trotzdem wieder dorthin. Nach den 2 Tagen ging nichts mehr, ich musste zum Arzt und der diagnostizierte eine Lungenentzündung. Ich wurde krankgeschrieben und bekam Antibiotika.
    Der Chef wollte mich nach meiner Genesung aber fest einstellen, er bekam auch eine Förderung für mich, da ich in das Projekt 50+ falle.
    Letzten Donnerstag bin ich wieder dorthin, da mir die ARGE versicherte, dass die Angelegenheit mit der Tür in Angriff genommen wurde. Aber als ich dorthin kam, hatte sich nichts geändert, die Tür war immer noch defekt, selbst die Kunden beschwerten sich, dass es dort so kalt sei und es doch unzumutbar wäre in dieser Kälte zu arbeiten. Ich hielt aber einige Stunden aus, dann bin ich zum Chef gegangen und habe gesagt, dass ich dort nicht mehr arbeiten werde, da mir meine Gesundheit vorgehe. Er schickte mich wutentbrannt nach Hause.
    Am nächsten Tag informierte ich die ARGE darüber und diese meinte, ich müsste mit einer Sperrzeit rechnen, da ich eine zumutbare Arbeit gekündigt hätte. Muss dazu sagen, einen Arbeitsvertrag habe ich noch nicht erhalten. Also wie kann ich eine Stelle kündigen, die ich offiziel noch garnicht erhalten habe.
    Darf die ARGE mir eine Sperrzeit einräumen?


    LG
    Micheline

  • Du kannst bei der Sachlage unmöglich eine Sanktion bekommen; sicherlich erhälst du auch die entsprechende Bescheinigung - ein Attest - darüber von deiner Ärztin, dass du diese Lungenentzündung hattest und aus gesundheitlichen Gründen diesen Job dort nicht ausüben kannst. (Ich habe solche Bescheinigung auch schon einmal erhalten). Das müßte reichen. Aber nur, wenn es "dir" reicht, denn ich wäre stinkesauer und würde - auch wenn die mich nicht sanktionieren - diesen Fall der übergeordneten Vorgesetzten dieser Sachbearbeiterin melden. Dazu schreibst du einen "gleichlautenden" (das ist die Überschrift, also Gleichlautend an ... und ....) Brief und schilderst alles wie hier und bittest vor einer solchen möglicherweise sich wiederholenden Situation, nach der dir Sanktion angedroht wird, daraum, zunächst einmal "angehört", und nicht auf einseitige Mitteilung irgendeines möglichen Arbeitgebers hin (der eventuell ohnehin nur an der Förderung interessiert ist, was du aber nicht extra dazuschreiben solltest) verurteilt zu werden.

  • Hallo,


    nun ist es passiert.
    Hatte heute einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin und stellt Euch mal vor, was sie mir erzählte:


    Ich bekomme eine Sperre von 3 Monaten.


    Werde mir dieses aber nicht bieten lassen, warte bis ich den Bescheid bekomme, dann ab zum Anwalt und Widerspruch einlegen.
    Es kann doch einfach nicht angehen, dass man doppelt bestraft wird, erst wird man durch den blöden Job krank und nun eine Sanktion von 30%.
    Ist man denn, wenn man ALG2 bezieht, ein Mensch 2. Klasse? Anscheinend ja.
    Bewerbe mich andauernd, würde sogar putzen gehen und das wissen die beim Amt auch.


    Ich verstehe die Welt nicht mehr.