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#1
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hallo zusammen!
ich musste heute alg II beantragen, habe jedoch ein gelastes auto, welches auch zur not meine eltern bezahlen können. meine frage ist nun, ob ich trotz meines autos alg II bekomme? vielen dank und schöne grüße! |
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#2
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Warum nicht? Es ist ja nicht dein Auto.
Allerdings wirst du es wohl aufgeben müssen, wenn du Leasingrate und Unterhalt nicht aus dem Regelsatz bedienen kannst. Eine Übernahme der Kosten durch deine Eltern würde dir unter Umständen als Einkommen angerechnet. Hier wäre evtl. zu prüfen welche Optionen es noch gibt. Kündigung des Leasingvertrages und Rückgabe des KFZ oder Übernahme des Leasingvertrages und des KFZ durch einen Dritten. Dies geht allerdings nur mit Einverständnis der Leasing-Bank.
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Torsten - errare humanum est - |
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#3
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Hallo Hans!
Gaston hat Dir einen guten Tip gegeben. Ich gehe mal davon aus das Du ein Privat - Leasing und kein Firmenleasing für Dein Auto hast! Steht denn in dem Leasingvertrag ob Du bei Insolvenz oder Arbeitslosigkeit den Vertrag beenden kannst? Gruß |
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#4
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Wird im ALG 2 Antrag danach gefragt, ob ein Leasingvertrag für ein Auto besteht?
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#5
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"Eine Übernahme der Kosten durch deine Eltern würde dir unter Umständen als Einkommen angerechnet."
Das bezweifle ich. Wo steht das? |
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