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Aufrechnung Vermögen und Hypothek

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  #1  
Alt 10.03.2010, 15:29
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Beiträge: 1
Standard Aufrechnung Vermögen und Hypothek

Herzliches Grüß Gott an alle,
vermutlich ist meine Frage schon mehrfach beantwortet. Aber ich hab´ jetzt fast 30 Minuten gesucht und nix gefunden. Wenn also die Frage wirklich schon beantwortet sein sollte, bitte ich um einen Hinweis, wo ich den Beitrag finde. - Danke-

Trotzdem vorsichthalber hier meine Frage (mit Erläuterung):

Es ist absehbar, dass ich wohl demnächst ALGII beantragen muss weil ich kein Einkommen mehr haben werde.

Ich habe ein Haus im Wert von ca. 300.000 Euro.
Die Finanzierung ist noch nicht abgeschlossen.
Es steht noch ein Restbetrag von 90.000 offen (Hypothek bei meiner Hausbank).
Ich kann jährlich eine Sondertilgung von 10.000 Euro vornehmen.

Auf der anderen Seite habe ich Geldvermögen in verschiedenen Anlagen.
Das gesamte sofort verwertbare Vermögen (Aktien, Tagegelder, Girokonto) beläuft sich auf
110.000 Euro.
Zusätzlich habe ich noch eine Direktversicherung (Wert 30.000), 2 Rürup-Verträge mit je 20.000 Einlage und einen Riester-Bausparer mit 2.500 Euro.

Jetzt meine eigentliche Frage.
Kann ich die Hypothekenschuld mit meinem Vermögen aufrechnen?

Angaben zur Bedarfsgemeinschaft:
1. Person 59 Jahre
2. Person 55 Jahre
3. Person 17 Jahre (Schüler)

Es wäre schön, wenn mir jemand, wenn möglich mit Verweis auf Gesetz oder Verwaltungsvorschrift, Auskunft geben könnte.

Beste Grüße
Swazi
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  #2  
Alt 10.03.2010, 16:01
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Beiträge: 834
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Zitat:
Es ist absehbar, dass ich wohl demnächst ALGII beantragen muss weil ich kein Einkommen mehr haben werde.
die rennerei kannst du dir sparen. bei den vermögensverhältnissen habt ihr für lange zeit keine ansprüche auf hartz4.
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  #3  
Alt 23.03.2010, 00:41
lenavandijk
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Zitat:
Zitat von Danielo Beitrag anzeigen
die rennerei kannst du dir sparen. bei den vermögensverhältnissen habt ihr für lange zeit keine ansprüche auf hartz4.
Aber wenn die Familie plötzlich 0 Einkommen mehr hat - was dann?

Geändert von lenavandijk (21.08.2011 um 16:10 Uhr)
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  #4  
Alt 23.03.2010, 09:38
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Beiträge: 834
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in diesem fall sind vermögenswerte von nahezu 500 000 euro auf der habenseite. da erübrigt sich eine diskussion.
wenn deine eigentumswohnung unangemessen groß ist, dann kann es dir passieren, dass du verwerten musst.
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  #5  
Alt 23.03.2010, 13:43
lenavandijk
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Danielo Beitrag anzeigen
in diesem fall sind vermögenswerte von nahezu 500 000 euro auf der habenseite. da erübrigt sich eine diskussion.
wenn deine eigentumswohnung unangemessen groß ist, dann kann es dir passieren, dass du verwerten musst.
Und wovon lebt man in der Zeit, BIS die Wohnung "verwertet" wurde?
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  #6  
Alt 23.03.2010, 15:27
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im falle von zwaziland vom bargeld. andernfalls kann man bei der arge ein darlehen beantragen.
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  #7  
Alt 23.03.2010, 16:19
lenavandijk
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Und was wäre, wenn zwaziland mit seinem relativ schnell verfügbaren Vermögen schon jetzt vorzeitig die Hypothek ablöst – hätte er vielleicht die Chance, sein Haus behalten zu dürfen?

Geändert von lenavandijk (21.08.2011 um 16:11 Uhr)
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  #8  
Alt 23.03.2010, 16:27
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Beiträge: 834
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es entscheidet das vermögen, welches zum zeitpunkt der antragsstellung festgestellt wurde.
zudem stellt sich hier die frage, ob das haus mit einem wert von 300000 € grundsätzlich als unangemessen bewertet wird und demzufolge verwertet werden muss. das hängt u.a. auch von der größe der wohnfläche ab. bei drei personen sind dass gerade man 100 m2.
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