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Darf ich mein Haus kaufen bei Alg 2????

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  #1  
Alt 28.07.2009, 11:17
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Unglücklich Darf ich mein Haus kaufen bei Alg 2????

Hallo,
ich bin eine 3 fach allein erziehende Mama.Ich bin vor 4 jahren aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen&bekomme seidem Alg2!!!Nun steht unser Haus zur Zwangsversteigerung an.Mein Exmann hat mir nun angeboten das Haus zu übernehmen,aber ich muß auf meinen Unterhalt 342 Euro verzichten!!!
Ich bekomme von der Arge 271,40Euro &müßte nun einen Kredit von 96000 Euro aufnehmen.
Ich würde es finanziell schaffen,denn ich zahle hier im Moment 850Euro Miete!!!!
Vorallem würden wir eine Vertragsstrafe von 69000 Euro zahlen müßen, wenn das Haus zwangsversteigert wird.
Also nochmehr Schulden
Das Haus selbst wurde auf 169.000Euro geschätzt!!!!Es wurde aber schon einiges abbezahlt in den 11 Jahren...
Ich brauche sehr sehr dringend Rat&Hilfe!!! Wer kann mir helfen,denn ich bin gerade total Überfordert mit all dem.
Die Arge selbst,kann man ja nicht fragen!!!Da bekomme ich keinerlei Hilfe&Unterstützung!!!!

Einen ganz ganz lieben Gruß&einen herzlichen Dank für Eure Hilfe
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  #2  
Alt 28.07.2009, 11:26
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Hallo, also ich würde dir auf jeden Fall abraten, denn wenn du einen Kredit aufnimmst, vorausgesetzt du bekommst ihn, interessiert es die ARGE nicht, sie werden die Kosten ablehnen. Wenn dein Mann weiterzahlt und du auf den Unterhalt verzichtest, wird die ARGE auch Probleme machen, denn den rechnet sie auf jeden Fall als Einkommen an, ob du ihn bekommst oder nicht, du hast ja verzichtet. Und wenn überhaupt, übernimmt die ARGE nur die Zinsen, die du an eine Bank zahlst. Wenn du unbedingt wieder in das Haus willst, dann wäre die einzige Möglichkeit die ich sehe, es zu mieten. Von allen anderen würde ich sagen Finger weg, das bringt nur Ärger.
Viele Grüße
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  #3  
Alt 28.07.2009, 11:39
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Also ich würde den Kredit bekommen!!!!Mieten kann ich das Haus nicht,weil die Bank ihr Geld will&es zur Zwangsversteigerung ansteht.-(((
Suche gerade verzweifelt einen Job wo ich mehr verdiene als bei meinem jetzigen(bin seit 23 Jahren dort beschäftigt)Damit ich endlich raus aus der Arge komme!!!
Ich würde weniger Abtragung zahlen,als jetzt Miete!!!
Vielen lieben Dank Renate 11
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  #4  
Alt 28.07.2009, 11:47
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Hallo!

Die Frage ist sehr schwer zu beantworten. Da nimm dir mal lieber einen Rechtsanwalt, also zunächst ein Beratungsgespräch. Kannst du für 10 Euro bei deinem zuständigen Sozialgericht beantragen, einen Beratungsschein.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #5  
Alt 28.07.2009, 12:02
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Wofür sind die 69.000,-- Vertragsstrafe bei der Zwangsversteigerung ?
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  #6  
Alt 28.07.2009, 12:09
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Hallo...
Nein als wir das Haus vor 11 jahren gekauft haben,wurde es mit Öffentlichen Mitteln gefördert&darin gibt es eine Vertragsbindung von 15 Jahren!!Sodas das Haus nicht vorher zu guten Kontitionen verkauft werden kann!!!
Dies Vertragsstrafe würde nun fällig bei einer Zwangsversteigerung:-((

Lieben Gruß&Danke
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  #7  
Alt 28.07.2009, 12:24
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Zitat:
Zitat von Schrader170 Beitrag anzeigen
Hallo!

Die Frage ist sehr schwer zu beantworten. Da nimm dir mal lieber einen Rechtsanwalt, also zunächst ein Beratungsgespräch. Kannst du für 10 Euro bei deinem zuständigen Sozialgericht beantragen, einen Beratungsschein.
Hallo,
habe soeben einen Anwaltstermien ausgemacht...
Trotzdem vielen lieben Dank an dich:-))
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  #8  
Alt 28.07.2009, 12:44
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Sodele, da kommen wir der Sache schon a bisserl näher, es kann nicht akzeptiert werden, die Vertragsstrafe zu zahlen, es würde in diesem Falle das Vermögen verringern, falls die Rechnerei, Vermögen ja oder nein, zum tragen kommt.
Bei 169.000,- Verkehrswert, sind die 69.000,- abzuziehen, da vertraglich gebunden, verbleiben 100.000,-,
abzüglich Kreditverbindlichkeiten (wie hoch ist das Restkapital?), abzüglich 150,- pro Lebensalter, abzüglich 750,-- einmalig für Anschaffungen, dann durch zwei geteilt, wenn beide im Grundbuch eingetragen sind.

Gibt es weitere Einträge im Grundbuch, die zur Sicherheit dienen, sind auch diese abzuziehen.
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  #9  
Alt 28.07.2009, 12:48
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Zitat:
Zitat von Catweezle Beitrag anzeigen
Sodele, da kommen wir der Sache schon a bisserl näher, es kann nicht akzeptiert werden, die Vertragsstrafe zu zahlen, es würde in diesem Falle das Vermögen verringern, falls die Rechnerei, Vermögen ja oder nein, zum tragen kommt.
Bei 169.000,- Verkehrswert, sind die 69.000,- abzuziehen, da vertraglich gebunden, verbleiben 100.000,-,
abzüglich Kreditverbindlichkeiten (wie hoch ist das Restkapital?), abzüglich 150,- pro Lebensalter, abzüglich 750,-- einmalig für Anschaffungen, dann durch zwei geteilt, wenn beide im Grundbuch eingetragen sind.

Gibt es weitere Einträge im Grundbuch, die zur Sicherheit dienen, sind auch diese abzuziehen.
Hallo....
Puhhhh ganz schön viel auf einmal.....
Okay ich versuche mal darauf zu antworten!!!
Also es sind noch Schulden gesamt von 96000 Euro auf dem Haus!!!
Ja es sind beide im Grundbuch eingetragen,aber nun will mein Exmann aus diesen Verpflichtungen heraus!!!
Zudem besteht noch eine Grundschuld von:165.147,27Euro
leider bin ich absoluter Laie:-(((
Vielen Dank für deine Hilfe!!!!

Geändert von Siefragt (28.07.2009 um 12:57 Uhr)
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  #10  
Alt 28.07.2009, 13:08
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Die Schulden von 96.000,- sind dann Zins und Tilgung, also das, was noch zu zahlen wäre, dann wäre das Haus schuldenfrei.

Neue Rechnung : VW 169.000,-- ./. 69.000,- (Vertrag) ./. 96.000,-- (Kredite) = 4.000,--, durch zwei = 2.000, abzüglich Freibeträge (150,-- pro Lebensjahr), abzügl. 750,-- , da bleibt nichts mehr übrig, was man Vermögen sein soll, im Gegenteil.
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