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Erbschaftsfrage

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  #1  
Alt 16.03.2010, 21:41
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Standard Erbschaftsfrage

Hallo, bin neu hier und hoffe mir kann jemand ganz dringend und schnell helfen...
Also es geht darum. Ich war im 8. Monat schwanger als mein Freund und Kindesvater tödlich verunglückt ist vor kurzem. Nu bin ich gezwungen Hartz4 zu beantragen. Gehe für 2 Jahre in Elternzeit und es reicht natürlich nicht für Miete und zum leben. Meine Sorge ist jetzt... Wir waren zwar nicht verheiratet, aber das Kind ist alleinieger Erbe seine lebensversicherung, urlaubskasse und bausparvertrag. Nicht mal von meinem Freund die Eltern kommen daran. Da ich nun aber Vormund des Kindes bin ( Mutter) hab ich wohl die hand darüber. Meine Frage ist nun muss ich das Erbe von meinem Kind erst verleben? Wenn ja bleibt da nicht ein feibetrag?
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann. Die Situation ist beschissen genug und ich möchte meinem Kind das Geld nicht nehmen.
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  #2  
Alt 16.03.2010, 23:17
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Ich denke, dass es leider so ist, wie du befürchtest. Zwar bekommt dein Kind (sozusagen) Halbwaisenrente und Kindergeld, aber es gibt so eine Art Überhang. Das heißt, wenn Kinder mehr Einkommen haben, als der Regelsatz wäre, wird dies schon mal auf die Leistungen der Eltern angerechnet. Mit Vermögen dürfte es sich ähnlich verhalten, so dass dem Kind dann nur der zulässige Freibetrag in Höhe von 3100 Euro bliebe.

Aber vielleicht hat hier noch irgendwer eine "bessere" Auskunft.
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  #3  
Alt 16.03.2010, 23:29
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Zitat:
Aber vielleicht hat hier noch irgendwer eine "bessere" Auskunft.
nein, da gibt es keine bessere auskunft. alles was über freibetrag liegt, muss erst verbraucht werden. aber zu dem freibetrag des kindes von 3100 € kommt nochmal der altersabhängige freibetrag der mutter von 150 € pro lebensjahr plus 750 € hinzu.
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  #4  
Alt 16.03.2010, 23:32
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Beiträge: 2.281
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... ja klar, aber die Mutter erbt leider nicht, sondern allein das Kind.
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  #5  
Alt 17.03.2010, 00:29
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Folgende Überlegung : Solange das Kind minderjährig ist, ist zu vermuten, daß das geerbte Vermögen nicht zu verwerten ist bzw. nicht sofort, solnage es nicht volljährig ist, somit wird es auf Darlehen hinaus laufen.
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  #6  
Alt 17.03.2010, 10:19
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Zitat:
ja klar, aber die Mutter erbt leider nicht, sondern allein das Kind.
das kind kann der mutter eine schenkung machen.


Zitat:
Solange das Kind minderjährig ist, ist zu vermuten, daß das geerbte Vermögen nicht zu verwerten ist bzw.
warum soll eine lebensversicherung oder eine barerbschaft nicht zu verwerten sein. dann überschreiben alle die geld an minderjährige und kassieren hartz4. so einfach tickt die welt nun wiederum auch nicht.
theoretisch kann in diesem fall ein millionenvermögen vererbt worden sein! theoretisch.
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  #7  
Alt 18.03.2010, 01:52
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"Theoretisch" kann man sich auch eine Frikadelle ans Knie nageln und solange drehen bis UKW kommt.
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