Frage zum Bafög

  • Ich wollte mir ein Auto kaufen beim Bafög.


    Wie viele darf es Wert sein?


    Reicht es wenn ich im Kaufvertrag stehe?


    Wie sieht das mit der Versicherung aus?


    Kann das Auto auf meinen Schwiegervater zugelassen werden?


    Mit freundlichen Grüßen


    Christian

  • Hallo, als unser Junge ein Auto brauchte, ist er zwar für alle Kosten aufgekommen, aber der Vertrag und die Versicherung haben wir erst mal über meinen Mann genommen(Zweitwagen), weil das wesentlich billiger ist, als wenn er selbst der Halter gewesen wäre, damit wäre das mit dem Wert nicht mehr interessant.Denn beim Bafög zählt ja jeder Euro.
    Viele Grüße

  • Ich meinte doch wie das beim Bafögamt aussieht.


    Der Kaufvertrag muss doch auf meinen Namen lauten?


    Versicherung kann ich ihn doch auch bei meinem Schwiegervater?


    Akzeptiert das Bafögamt das?


    Mit freundlichen Grüßen


    Christian

  • Hi Renate,


    Ich habe zu viel Vermögen geerbt und bin verheiratet. Das heißt ich habe einen Freibetrag von 7000 Euro. Das Bafögamt hat mir geschrieben das ich bis zum nächsten Antrag das Geld verlebt oder Anschaffungen gemacht haben muss. Nachweisen muss ich was ich mir davon gekauft habe.


    Bei einem Auto darf der Wert bis zu 7500 Euro betragen ohne das etwas angerechnet wird.


    Wenn ich mir ein Auto kaufe für 5000 Euro bei einem jetzigen Vermögensstand von 13000 Euro auf meinem Namen dann bin ich nur noch 1000 Euro über dem Freibetrag. Das restliche Geld gebe ich für Essen usw aus.


    Der Kauf muss doch auf meinen Namen lauten damit es mir gehört und damit das Bafögamt das anerkennt?


    Kann das Auto bei meinem Schwiegervater zugelassen werden?


    Mit freundlichen Grüßen


    Christian

  • Also das mit dem Wert von 7500€ könnte so stimmen, jetzt verstehe ich warum der Kaufvertrag auf dich laufen muss. Ich weiss nicht genau, ob es genügt, wenn du mit deinem Schwiegervater ein Schriftstück machst, dass das Auto auf ihn zugelassen wird, damit es versicherungstechnisch nicht so teuer wird, es aber dir gehört. Die Versicherung allein, kannst du auf jeden Fall über ihn machen. Ich weiss ja nicht, wie freundlich man bei eurer Bafög- Stelle ist, aber bei uns konnte man anrufen und hat immer einen guten Rat bekommen. Ich würde dir gern genaueres sagen, vielleicht weiss noch jemand Rat.
    Viele Grüße

  • Also das Auto lief auf meinen Mann, wegen der Versicherung, da sie ja dann billiger ist, wenn Halter und Versicherungsnehmer ein und die selbe Person ist. Der Wert überstieg nicht den Betrag, aber das interessierte keinen, da es nicht auf seinen Namen lief.
    Bei dir geht es aber darum, dass du Geld verbrauchen musst. Also ich würde mit denen reden.
    Viele Grüße

  • Wer ist den Eigentümer gegenüber dem Bafögamt?


    Der Jenige der im Kaufvertrag steht oder das Auto zugelassen hat?


    Muss ich auf meinen Namen das Auto zulassen oder kann ich das über meinen Schwiegervater machen?


    Mit freundlichen Grüßen


    Christian