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Bei der Beantragung von ALG II gibt es ja ein bestimmtes Schonvermögen von 150 € x Alter plus 750 €, was man besitzen darf.
Ich habe gelesen, dass die Mietkaution auch mit zum Vermögen gehört und man das Amt am Besten auch darüber informieren sollte. Aber ist die Mietkaution, z.B. ein Mietkautionskonto, in dieser Berechnung schon enthalten oder kommt sie noch mit dazu? Ich habe verschiedene Meinungen darüber gelesen und wollte fragen, ob jemand Erfahrungen hat, wie dies vom Amt gewertet wird oder eindeutige Gesetze dazu kennt? |
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