Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Vermögensanrechnung

Rückzahlung Zinseinkünfte

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.08.2010, 20:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.08.2010
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Rückzahlung Zinseinkünfte

Habe seit fünf Jahren immer angegeben, dass Vermögen auf einem Tagesgeldkonto liegt - inklusive jährlicher Steuerbescheinigung = Höhe der Zinseinkünfte. Plötzlich kommt die Arge drauf, dass das Einkünfte sind, die hätten abgezogen werden müssen -

wie lange rückwirkend können die die Zinseinkünfte zurückfordern, obwohl ich immer wahrheitsgemäße Angaben gemacht habe?

Bin in wenigen Wochen auf unter 500 Euro Rente und kann unmöglich eventuell weit über 6.000 Euro zurückzahlen - dann verliere ich meine Wohnung, weil ich in einem Jahr meine Miete nicht mehr zahlen kann.

??? Wer kennt sich da aus? Danke. AS
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.08.2010, 21:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 1.951
Standard

kannst du nachweisen, das du über die zinseinnahmen korekt informiert hast?
fakt ist jedenfalls, dass man nur 50 euro zinsfreibetrag im jahr hat.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] Rückzahlung Bremerin Einkommensanrechnung 2 07.11.2009 14:12
Rückzahlung BlackSpall Anspruch und Leistungen 1 15.07.2009 11:53
Zinseinkünfte Zaubermaus Vermögensanrechnung 2 20.07.2008 15:16
zinseinkünfte Zaubermaus Vermögensanrechnung 0 08.06.2008 12:13
rückzahlung? suse510 Anspruch und Leistungen 4 06.06.2007 17:17