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#1
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Habe seit fünf Jahren immer angegeben, dass Vermögen auf einem Tagesgeldkonto liegt - inklusive jährlicher Steuerbescheinigung = Höhe der Zinseinkünfte. Plötzlich kommt die Arge drauf, dass das Einkünfte sind, die hätten abgezogen werden müssen -
wie lange rückwirkend können die die Zinseinkünfte zurückfordern, obwohl ich immer wahrheitsgemäße Angaben gemacht habe? Bin in wenigen Wochen auf unter 500 Euro Rente und kann unmöglich eventuell weit über 6.000 Euro zurückzahlen - dann verliere ich meine Wohnung, weil ich in einem Jahr meine Miete nicht mehr zahlen kann. ??? Wer kennt sich da aus? Danke. AS |
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#2
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kannst du nachweisen, das du über die zinseinnahmen korekt informiert hast?
fakt ist jedenfalls, dass man nur 50 euro zinsfreibetrag im jahr hat. |
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