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#1
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Hallo,
gerade erst habe ich mich angemeldet. Liebe Grüße an alle! Es geht um meine Tochter: sie befindet sich in Ausbildung bis 2/2012. Einen Antrag auf BAföG hat sie gestellt und erhält ab März 52€ für ein Jahr. Die Ausbildung ist privat finanziert, sie ist auswertig untergebracht, sämtliche Ausgaben (Miete, Schulgeld, Fahrkosten Lebensunterhalt) werden durch uns Eltern bezahlt. Jetzt tritt der Fall ein: die Tochter ist schwanger. Bis zum Eintritt Mutterschutz kann sie - so viel ich weiß - BAföG beziehen. Während des Mutterschutzes aber nicht. Jetzt hat sie einen Antrag auf AlgII gestellt, der wohl abgelehnt wird mit der Begründung: zu viel Vermögen. Sie wußte bis vor kurzem gar nicht, dass ein Sparkonto existiert. Das interessiert die beim Amt aber nicht. Schließlich ist sie ja über 18 Jahre, also kann sie allein entscheiden, was mit dem Konto wird. Wie gesagt, sie wußte nichts von dem Konto! Wir haben aber alle Konten in dem Antrag angegeben (wahrheitsgemäß). Was kann jetzt mit dem Konto passieren? Kann sie das Geld für eine Wohnungseinrichtung benutzen? Zur Zeit wohnt sie noch in einer WG. Allerdings sagt man ihr vom Amt, dass wäre mit Kind nicht zumutbar. Es wäre sehr nett, wenn mir jemand dazu einige Tipps geben kann. Vielleicht habe ich noch was vergessen zu erwähnen, dann einfach antexten. Ich melde mich. Vielen Dank im Voraus, liebe Grüße Jumbo90 |
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#2
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Hallo Jumbo,
das den Vermögensfreibetrag überschreitende Vermögen wäre vor Leistungsgewährung aufzubrauchen. Dies wird meist vom Jobcenter in 1000er Schritten gerechnet, so müssten z.B. € 5.000 Vermögensüberhang 5 Monate zum Leben reichen. In zweiter Linie werdet dann ihr als Eltern hinsichtlich Unterhalt herangezogen, denn es könnte ja sein, dass Unterhalt + Kindergeld + Wohngeld einen Leistungsanspruch vorerst ausschließen. Auf alle Fälle war es gut, dass der Antrag gestellt wurde. Warte einfach mal die Entscheidung des Jobcenters ab und melde Dich zu gegebener Zeit einfach noch mal. Gruß Gawain
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Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große) Formulare - Kosten der Unterkunft - Wohngeldrechner - BAföG-Rechner - |
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#3
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Hallo Gawain,
danke für die schnelle Antwort. Noch kurz eine Frage: kann man zu einer Ablehnung einen Überprüfungsantrag stellen? Oder muss man in Widerspruch gehen? Es wurde ein weiterer Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung "Mutter und Kind ..." gestellt. Die benötigen dann auch die Entscheidung des Jobcenters. Alles ziemlich kompliziert, wenn es um GELD geht. Aber der STAAT ist ja da, um zu"helfen". Naja! Gruß Jumbo90 |
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#4
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Gegen einen ablehnenden Bescheid ist zunächst einmal Widerspruch einzulegen und anschließend ggf. Klage beim Sozialgericht. Ein Überprüfungsantrag als Antwort auf eine Ablehnung bringt in der Regel nichts und ist eigentlich nur dafür gedacht, eine Sache nach versäumter Widerspruchsfrist nochmals aufzurollen.
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#5
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Ich finde es schon richtig, dass es nicht ganz so einfach ist, Geld vom Amt zu bekommen. Man muss schon was dafür tun. Wir gehen für unser Geld arbeiten, dass ist auch oft mühsam. Also finde ich das rumgejammere, wie lästig doch die Anträge sind, schon sehr dreist.
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