Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Vermögensanrechnung

Sparbuch für Tochter

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.02.2010, 12:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.02.2010
Ort: 59192
Beiträge: 3
Standard Sparbuch für Tochter

Ich bin alleinerziehnede Mami einer 4jährigen Tochter. Seit ihrer Geburt spare ich immer ein wenig Geld für sie. Möchte das Geld allerdings nicht zu hause liegen haben.
Darf ich ein Sparbuch für meine Tochter haben??? UND wieviel darf da höchstens drauf sein???
Danke für eure Antworten
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.02.2010, 14:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Ort: Erfurt
Beiträge: 834
Standard

es sind 3100 euro für kinder:

Zitat:
Sie dürfen als Empfänger von Hartz 4 unter folgenden Bedingungen Vermögen haben:

•für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf's nicht sein.
•bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
•Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
•zusätzlich können Sie nach der Formel "250 Euro x Lebensjahre" für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.
•Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.
Oberhalb der Freibeträge wird Ihr Vermögen mit den Hartz 4 Zahlungen verrechnet und wie Einkommen gewertet: Bevor Sie Geld vom Amt sehen, müssen Sie das Vermögen aufbrauchen.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Verwandten] Sparbuch als Unterstützung?? rolland Vermögensanrechnung 5 03.07.2009 00:11
[Alleinstehend] Sparbuch für Kinder NDL Vermögensanrechnung 2 16.03.2009 16:02
[mit Partner] Sparbuch Syempe Vermögensanrechnung 2 16.11.2008 12:16
sparbuch k.p. Anspruch und Leistungen 1 10.07.2007 14:36
Sparbuch jolina Vermögensanrechnung 1 19.07.2006 00:12