Steuererklärung

  • Hallo,


    ich war leider verpflichtet, dieses jahr eine steuererklärung zu machen.
    wie schon in einem anderen thread beschrieben, habe ich 4 monate kein geld bekommen, das heist, meine eltern haben mich hier und da das geld vorgestreckt.


    jetzt ist wie gesagt, die steuererklärung zurück gekommen, und ich bekommen etwas ausbezahlt anstatt was nachzuzahlen. dieses geld wird natürlich gleich dafür verwendet, es meinen eltern zurück zu zahlen.


    wie verläuft sich das jetzt mit meinem noch nicht erhaltenen hartz 4?
    wird diese einmalige zahlung als...einmaliges vermögen angerechnet oder gleich als einkommen?


    wenn ich das geld aber an meine eltern zurück zahle, wird es wenn es in dem fall als einkommen angerechnet wird, mir gleich mit meinem hartz 4 verechnet? auch wenn das geld gar nicht mehr da ist, weil ich es an meine eltern zurück gezahlt habe?


    bedanke mich im vorraus für die antworten!

  • als einkommen wird es angerechnet. sollte nach der rückzahlung dein vermögensfreibetrag überschritten werden, dann zählt es auch als einkommen. private schulden werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.


    Zitat

    auch wenn das geld gar nicht mehr da ist, weil ich es an meine eltern zurück gezahlt habe?


    wenn du in einen spielsalon oder in einen puff gehst, ist das geld ja auch nicht mehr da.

  • und was ist wenn der vermögensfreibetrag nicht überschritten wird?


    ich hab ja nach meinem alter entsprechend 150 Euro x mein alter plus eine rückläge.


    wo ich natürlich nicht im geringsten hinkäme. also heist es falls ich es richtig verstanden habe, wenn die rückzahlung meiner steuererklärung plus mein vermögen welches sich auf meinem konto befindet, meinen bedarf nicht überschreitet, dass man mir das nicht wegnehmen kann oder mit meinem zu erhaltenen ALG 2 betrag verrechnet werden darf?


    und zu deinem finalen satz, ist zu sagen, wenn ich ins casino gehe aber gewinne statt verliere, dann ist das geld wohl noch da und sogar noch mehr und wenn ich ins bordell gehe um mich zu vergnügen, sich aber am ende heraus stellt, der service war alles andere als zufriedenstellend, dann gibt es das davor investierte geld wieder zurück. somit kann ich deine aussage nur zu 50% gelten lassen;-)

  • nein, dir wird nichts weggenommen. maximal würdest du vorübergehend ansprüche auf hartz4 verlieren. scheint aber nicht der fall. in dem monat, wo dir das finanzamt das geld überweist, ist es einkommen und wird gegengerechnet.


    übrigens: wenn du spielst und gewinne erzielst, sind diese meldepflichtig und werden als einkommen gewertet, genau wie bei der steuerrückzahlung.

  • ja ist es jetzt nicht der fall oder wird es gegengerechnet.
    ich dachte wenn es meinen bedarf nicht überschreitet dann muss ich auch nichts davon abgeben oder gegen rechnen lassen.
    das widerspricht sich doch in jdm satz wieder.


    nehmen wir an, es wird mit meinem hartz 4 gegen gerechnet, wie läuft das dann ab? oder auf wieviel monate wird das gegengerechnet?




    und eine steuerrückzahlung ist kein gewinn, denn ich habe diese ja davor übers jahr bezahlt.
    und nein ich spiele nicht, wie denn auch? glaub kaum dass die im casino hosenknöpfe als zahlungsmittel annehmen, somit hat sich deine leichte unterstellung erübrigt.

  • ja aber ich dachte ich darf einen gewissen vermögensbedarf habe.


    sagen wir z.b. ich hätte 1000 euro und die steuererklärung gibt mir 200 euro züruck.
    somit wäre ich doch niemals über dem was ich als bedarf haben darf.


    wenn ich sagen wir 5000 euro mein eigen nennen darf, laut der formel.
    hätte jetzt nur die im beispiel genannten 1000 und es kämen die 200 euro zurück, dann bin ich doch nicht ansatz weise bei dem was ich eig haben darf.


    also verstehe ich nicht warum mir das dann angerechnet wird?

  • und wie verhält sich das wenn das geld schon vor der überhaupt ausstehenden ALG 2 zahlung kam?
    bis jetzt hab ich ja noch kein ALG 2 bekommen, die erste zahlung soll am 01.04 kommen?


    geld war jetzt aber schon im märz drauf?

  • es zählt das zuflussprinzip des jeweiligen kalendermonats. alg2 für april wird am letzten werktag des onat ärz überwiesen. wenn deine steuerrückzahlung noch im märz auf dem konto ist, hast du glück. wird sie erst im april überwiesen, dann wird es angerechnet.

  • ja wie gesagt, die rückzahlung war schon und ALG 2 hab ich bisher noch keines bekommen.
    also heist das, dass es mir nicht angerechnet wird? also muss ich das auch nicht dem amt mitteilen, dass ich eine steuerrückzahlung erhalten habe oder trotzdem?
    wenn ja reicht das mündlich oder gibt es dafür ein formular?

  • okay, danke schon mal für die antwort.
    das gilt dann auch , wenn antragstellung im februar war, aber nach bearbeitung und auswertung, die erste zahlung erst für den 01.04.2010 genehmigt wurde?
    ich habe nämlich keine lust auf einen bußbescheid von denen.


    dann hätte ich mal eine gegenfrage die sich für mich daraus stellt.
    das amt hat nach einsicht meiner kontoauszüge, mir angekreidet dass ich in dem zeitraum vor meiner antragstellung, sachen bei ebay verkauft habe.
    sie haben sich dann einen wert addiert und mir diesen als umsatz angerechnet und somit mir unterstellt ich wäre selbständig und hätte ein gewerbe.
    das ganze war über 2 monate verteilt, als ich kein geld bekommen hab, habe ich mich von einigen gebrauchten dingen von mir getrennt.


    wenn mir doch die steuererklärung nicht angerechnet werden kann, weil ich diese rückzahlung vor dem monat bekommen habe, bevor ich mein erstes ALG 2 erhalte. wie können die dann sich 2 monate herausnehmen, wo ich noch gar keinen antrag gestellt habe, sich einen betrag addieren, sagen das wäre umsatz und ich wäre selbständig, mir dieses addierte geld, auf 2 monate der kommenden ALG 2 beträge zwischenzurechnen, also am ende abzuziehen?


    das dürften die dann somit auch nicht machen? weil es erstens vor antragstellung ALG 2 war, ich weder selbständig noch ein gewerbe habe und es sich um gebrauchte private dinge gehandelt hat.
    somit kann man auch keinen umsatz sich zurecht rechnen, denn ich hab ja für die sachen auch irgendwann mal geld bezahlt und als gebraucht lange nicht das bekommen was sie gekostet haben. wenn man es auf ihre art sehen würde.


    bedeutet das, dass diese vorgehensweise nicht rechtens ist?

  • auf deinem leistungsbescheid steht doch drauf, ab wann die leistungen bewillig wurden, bzw. werden. damit ist doch alles klar.
    zu ebay: sie haben dir auf grund deiner kontoauszüge regeläßige wiederkehrende einkünfte unterstellt. so war es ja auch in den monaten davor. nun hast du denen glaubhaft beweisen können, dass das keine wiederkehrenden einkünfte waren und man hat dir nun leistungen gemäß sgb2 genehmigt. ist doch nun alles gut. du kannst ja gegen den verwaltungsakt wiederspruch einlegen oder vor einem sozialgericht klagen.

  • entspricht dein letzter satz in irgendeiner art und weiße, einer art von ironie?
    ich hab nochmal meinen bescheid geprüft und da steht ich bekommen ab dem 01.03.2010 ALG 2. welches aber erst jetzt zum 01.04 bezahlt wird. also heist das im klartext, dass die sache mit der steuerrückzahlung hinfällig ist und ich es doch anmelden muss.


    ich war der meinung das es in deutschland nicht verboten ist, gebrauchte dinge bei ebay zu verkaufen?
    ich verkauf ja nicht etwas aus spaß sondern weil ich geld zum leben gebraucht habe.


    aber zum thema zurück, man hat mir eben nicht die volle leistung genehmigt, aufgrund der unterstellung ich wäre selbständig und der ebay sache.


    man hat es als einkommen angerechnet und mir von meinem zustehenden ALG 2 abgezogen.


    ich hab erst am donnerstag einen termin wo ich die aktuellen kontoauszüge vorlegen werde, dass dem eben nicht so ist.


    ich darf die steuerrückzahlung behalten, weil sie vor der auszahlung des aLG 2 kam, aber das ich im dezember, januar was verkauft habe, das wird mir angerechnet.


    ist das ganze ein würfelspiel, wo man nach lust und laune entscheiden kann.

  • tja, dann haste halt pech gehabt! wenn du seit dem 01. märz im hartz4-bezug stehst, dann wird die steuergutschrift, zugeflossen im märz, natürlich als einkommen bewertet. ohne wenn und aber, egal wann die ersten hartz4-bezüge überwiesen wurden oder werden.


    und du kannst bei ebay verkaufen was du willst, aber es wird zunächst mal angenommen, dass du das immer machst. nun musst du diesen vorwurf halt entkräften. durch vorlage der kontoauszuge halt und schriftlicher erklärung, dass dem nicht so ist.

  • ah okay danke!das werd ich dann am donnerstag natürlich machen.


    das heist dann ich muss die Anlage EK ausfüllen und mitabgeben.
    kann man da schon sagen, wie das verrechnet wird? also ich bekomme ja ALG 2 denk ich mal bezahlt bis die dann die Anlage bekommen hab ich ja schon für den ersten monat, sprich april geld bekommen. verrechnen die dann das mit dem geld welches ich dann für den monat mai bekommen würde, oder sagen die gleich wieder das geld welches ich im april bekommen habe, davon muss ich gleich eine rückzahlung machen?
    falls man das irgendwie durch diverse erfahrungsberichte schon mitbekommen hat?