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#1
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Hallo vieleicht kann mir einer helfen. Ich hatte mal eine Lebensversicherung wo ich durch Arbeitslosigkeit keine Beiträge mehr bezahlt habe, Die Versicherung hat das irgent wie gekündigt. Ich dachte auch das es sich erledigt hat mit der Versicherung. Bis ich dann ein Schreiben erhielt dass ich eine Teilauszahlung annehmen kann. Was ich natürlich annahm. Im Schreiben steht auch das die Versicherung noch existiert. Jetzt wird das Geld mit Hartz 4 verrechnet, weil ich das bei der Erstbeantragung von H 4 nicht gemeldet habe, dass ich die LV habe. Ist das korrekt so oder kann man da etwas machen das ich das Geld behalten kann. Das ich eine Teilauszahlung erhalte habe ich natürlich gemeldet, wegen der Melde- flicht.
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#2
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Wenn du ALG2 bekommst und dann eine Auszahlung der Lebensversicherung hast ist das ganze Einkommen und wird dir angerechnet.
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#3
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Danke für Deine Info, und Freibetrag zählt da nicht?
Geändert von Edgar (23.10.2009 um 17:58 Uhr) |
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