|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo,
Wie der Titel schon besagt habe ich Vermögen über den erlaubten Vermögenssatz. Habe ein Sparbuch und Giro Konto, habe somit auch eine Ablehnung bekommen. Die Bearbeiterin meines Antrages meinte ich müsse den Betrag der Überziehung sozusagen erst Verwenden um Anspruch zu haben. Nun zur Frage, was heisst das , hole Geld ab geb es für was aus und muss eine Bestätigung vorlegen für was ich das ausgab, oder muss man das nicht ? MfG Kosso |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Ich kenne das nur anders, also so, dass die "ausrechnen", wie lange man unter Zugrundelegung der H IV - Sätze davon leben "muß". In den Formularen "Antragstellung" wird ja auch immer danach gefragt, ob man Vermögen hatte vor Antragsellung (die letzten drei Jahre werden erfragt), und ws man damit gemacht hat, falls es nicht mehr vorhanden ist (natürlich mit Nachweis). Einfach "nur" Ablehnung, wie in deinem Fall, ist da schon fast toll.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
Die Ablehnung wäre sofort aufgehoben wenn ich meinen Kontostand regulieren würde, die Frage ist ja nur muss ich das Nachweisen wo das Geld geblieben ist wenn ich da einiges Abheben würde ??
Achso und ich muss mich Korigieren es wurde mir Leistung versagt nicht Antragsstellung falls das so rüber kam. Geändert von Kosso (13.01.2010 um 23:33 Uhr) |
|
#4
|
|||
|
|||
|
Aha, also ein "Vermögender" unter uns
. Ist das sicher mit dem Vermögen, hat das die von Unkenntnis strotzende Arge festgestellt? (siehe Report Mainz). Wie dem auch sei, wie hoch das Vermögen auch ist, verprasse das Vermögen am besten sinnvoll, z.B. für einen PC, um Bewerbungen zu schreiben
|
|
#5
|
|||
|
|||
|
Aha .....heisst also ich muss Beweisen für was ich das Geld geholt habe ?
Catweezle es sieht ja so aus ....Ich bin Hauseigentümer und da sollte man schon ein bissel auf seinem Sparbuch haben ich kann keinen Vermieter heran holen wenn irgendwas Kaputt ist am Haus. Desweiteren müsste bald mal ein neues Dach drauf und dafür Spart man halt, ich verstehe ja das es eine Vermögensgrenze geben muss aber die ist eindeutig zu niedrig für Hauseigentümer ! Leider hab ich mich geirrt mit dem was man drauf haben darf ....war noch auf 200 € pro Lebensjahr aus ....pech gehabt meine Schuld ! Ich verprasse nix ....PC habe ich und Bewerbungen kann man damit auch Schreiben abgesehen davon bekomm ich eh ab März wieder Arbeit. Naja dann gehts halt diesen Winter nicht in den Australien Urlaub ![]() Edit: Hat sich erledigt....Antrag abgelehnt...... jetzt heisst es noch Gesund bleiben sonst wirds teuer ! Geändert von Kosso (14.01.2010 um 16:58 Uhr) |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Nun verstehe ich gar nichts mehr, du bist Vermieter und hast Mieteinnahmen und dann willst du eine Karriere als Hartzler beginnen?
|
|
#7
|
|||
|
|||
|
Was.... Mieteinmahmen, da hast mich aber Missverstanden, ich wohne nicht auf Miete sondern habe eigenes Haus in dem ich Wohne und wenn dort was zu Reparieren ist muss ich die Kosten selbst tragen, bei Wohnung auf Miete nicht, damit begründe ich meine Finanziellen Rücklagen die leider zu Hoch sind für Vater Staat.
Kurz um...... Antrag abgelehnt und nicht mehr Versichert ....dat wars ![]() MfG Kosso |
|
#8
|
|||
|
|||
|
ich verstehe nicht, wie ein Hausbesitzer nach H4 schreit. Möge er seine Immobilie untervermieten, und schon ist Geld da.
Wenn ihm das nicht gefällt, soll er verkaufen und selbst auf Miete gehen. Denn, Eigentum verpflichtet, d.h. es kostet. Aber nicht zu Lasten der Allgemeinheit. |
|
#9
|
|||
|
|||
|
@Bernie
Was schreibst du für ein Blödsinn ! 1. Auch Hausbesitzer haben Anspruch auf AG2 Leistung ! 2. Habe ich weder Immobilien noch Mieteinnahmen das schreib ich übrigens zum 2. mal 3. Vermieten ? .....Wo soll ich dann Wohnen auf dem Dachboden ? 4. Haus verkaufen und auf Miete gehen super Tip, viele Leute würden sich Glücklich schätzen wenn sie eins hätten ! 5. Dachte ich man kann hier vernünftig über diese Sache schreiben, man lernt draus. |
|
#10
|
|||
|
|||
|
@Bernie
Bevor du so schreibst, wie getan, also diesen Beitrag, aus dem sich deutlich erliest, dass du Null Informationen hast über die Sachlage, belies dich doch einfach. Was glaubst du denn, in welchen Häusern nahezu 90 Prozent aller Mieter Wohnen: In Wohnungen, die auch von Banken finanziert sind und für die sie dann Wohngeld oder auch H IV (Inkl. Wohnkostenzuschuss) erhalten. Das ist nichts anderes, nur das "Kind" hat in dem Fall einen anderen Namen, falls du das verstehst. |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| unterhalt über 18 | kim2009 | Kindesunterhalt | 2 | 27.06.2009 09:18 |
| Über 25 und ne Absage.......!!!!!!!?????? | Artax | Wohnung und Miete | 15 | 09.02.2009 20:35 |
| Auskunft über Einkommen und Vermögen | HeikoD | Anspruch und Leistungen | 7 | 17.09.2008 09:54 |
| Über 400 Euro?? Was tun?? | cc1986 | Minijob / 400 Euro Job | 3 | 06.09.2008 14:53 |
| Vermögen über das ich noch nicht verfügen darf | schnatterinchen | Vermögensanrechnung | 10 | 04.05.2008 12:06 |