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#1
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Hallo,
mein Alg 1 läuft in absehbarer Zeit aus, und da werde ich möglicherweise irgendwann auf Hartz IV angewiesen sein. Mein Gespartes liegt allerdings über dem Freibetrag, so dass ich noch eine Zeit lang davon leben kann. Wenn ich den Antrag auf Hartz IV erst dann stelle, wenn das überschüssige Vermögen aufgebraucht ist - mache ich da was falsch? Kennt sich da jemand aus, bzw. hat da jemand schon Erfahrung? Für hilfreiche Hinweise wäre ich sehr dankbar! |
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#2
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An sich kannst du da nichts falsch machen, wenn du das sowieso so eingeplant hast. Vielleicht mußt du ja auch noch irgendwelche Schulden oder dergleichen bezahlen (?!), so dass das Geld schneller aufgebraucht ist. Nur eben muß man in dem Antragsformular angeben, was man in den letzten drei Jahren an Vermögen verwertet hat und wofür.
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#3
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Doppelt gemoppelt
__________________
http://juris.bundessozialgericht.de/...cht=bsg&Art=en |
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#4
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@alser
Ja, Catweezle hat schon Recht. Es wäre gut, ein und dieselbe Frage nur einmal zu stellen, da sonst Differenzen entstehen und es einigermaßen durcheinander geraten kann, was hier geantwortet wird. Wenn man versehentlich doppelt geklickt hat, kann man unter einer der beiden Fragen einen Hinweis schreiben, damit dieser praktisch nicht mehr genutzt wird und du Antworten erhalten kannst, mit denen du etwas anzufangen weißt. Denn oft ist es so, dass sich hier eine Antwort auf eine vorangegangene eines anderen Nutzers bezieht. |
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#5
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ja, ich weiß, dass mein Beitrag doppelt da ist, also in zwei verschiedenen Kategorien. Aber ich konnte den einen nicht löschen.
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#6
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Zitat:
Und muss ich für die letzten drei Jahre jetzt alle Belege für meine Ausgaben vorlegen, oder was meinst du mit "Vermögen verwertet"? |
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