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#1
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Hallo
es geht um folgendes: Frau X.,Herr Y. und gemeinsames Kind leben in gemeinsamer Wohnung,gelten als BG. Frau X.,derzeit wieder schwanger,bezieht seit 01.01.05 ALG II. Herr Y. bezieht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt. Kind (2 Jahre) bekommt Erziehungsgeld und Kindergeld. Frau X. hat im September 2005 eine Summe von 6.600? ausbezahlt bekommen,dieses Geld wurde ihr von ihrem Opa geschenkt und war seit 5 Jahren auf ein Konto fest angelegt. Sie bekam dieses auf ihr Girokonto ausgezahlt,buchte es ab um es auf ein Sparkonto einzuzahlen. Nach knapp einem halben Jahr war das Geld "verbraucht".Ein grosser Teil wurde zur Familie ihres Verlobten ins Ausland geschickt,der Rest für kleinere Anschaffungen ausgegeben. Frau X. hat dieses Vermögen dem Jobcenter nicht angegeben. Nun bekam Frau X. diese Woche ein Schreiben,in welchem stand Sehr geehrte Frau X., mir wurde bekannt,dass Sie im Januar 2005 ein Guthaben bei der Sparkasse XY in Höhe von 6.600,94? hatten. Somit waren Sie nicht hilfebedürftig. .....(Verstoß gegen Paragraphen) Ich habe zu prüfen,ob die Leistungsbewilligung ganz oder teilweise für die Zeit vom 01.01.2005 bis 30.06.2007 in Höhe von 19,508,59 ? aufgehoben und die gezahlte Leistung gem. 50 SGB X erstattet werden muss. Bevor ich eine Entscheidung treffe,gebe ich Ihnen Gelegenheit,sich zu den oben genannten Tatsachen zu äussern. ...... ... .... Kann Frau X. sich mit einer eventuellen Notlüge aus dieser Situation noch retten? Wie hoch darf Vermögen sein,welches nicht aufs ALG II angerechnet werden kann? Werden ihr alle Leistungen gestrichen?Wird ein Gerichtsverfahren folgen? Wie hoch sind die monatlichen Rückzahlungen? Kann ein geplanter,vom Jobcenter aber noch nicht 100% abgesegneter Umzug deswegen nicht mehr bewilligt werden? Werden deswegen einmalige Beihilfen,Erstlingsausstattung etc nicht mehr bewilligt? Vielen Dank fürs Lesen,bin für jede Antwort dankbar Salatlady |
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#2
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Hallo Salatlady,
wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, waren die 6600€ schon vor Antragstellung als Vermögen vorhanden?! Ok, Sie hätte es angeben müssen. Allerdings betrug der Freibetrag von Vermögen 200 Euro pro Lebensjahr. Wie alt ist denn Frau X? Ich würde ihr anraten eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Frau X sollte sich einen Beratungsschein bei ihrem zuständigen Amtsgericht holen und mit diesem einen RA für Sozialrecht aufsuchen. Ein geplanter Antrag auf Umzug sowie Erstlingsausstattung sollte dennoch wenn angemessen bewilligt werden. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de Geändert von Kätzchen35 (01.06.2007 um 23:34 Uhr) |
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#3
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Frau X ist heute 20 Jahre alt,war bei der Auszahlung im September 05 gerade 19 Jahre alt geworden.
Das Ersparte wurde in ihrem 15.Lebensjahr angelegt,wie gesagt ein Geldgeschenk vom Opa. Bis zu der Auszahlung wusste Frau X nichts von dem Geld. LG Salatlady |
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#4
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Schau mal Bitte in dein Postfach.
Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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#5
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Ich habe gehört, es sei 150 Euro pro Lebensjahr.
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