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Zinsen

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  #1  
Alt 13.12.2010, 01:26
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Standard Zinsen

Im November + Dezember 2009 bezog ich ALG2. Jetzt will das Amt die kompletten Kontoauszüge für 2009 mit den Guthabenzinsen. Diese Zinsen werden alle 3 Monate erzielt. Für November + Dezember habe ich dem Amt diese Auszüge bereits vorgelegt. Darf das Amt, obwohl ich nur 2 Monate ALG2 bezogen habe, die Auszüge für das ganze Jahr verlangen?
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  #2  
Alt 13.12.2010, 11:58
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Hallo Lisalein,

die Vorlage von Kontoauszügen beschränkt sich in der Regel auf die letzten 3 bis max. 6 Monate! Diese für weitere 6 zurückliegende Monate anzufordern, bedarf eines begründeten und nachvollziehbaren Verdachtes, welcher Dir gegenüber zu benennen ist (§35 Abs.1 SGB X).
Wenn Du Dich also in Deinen Rechten verletzt fühlst, kannst Du Dich darauf berufen.
Unter dem folgenden Link kannst Du etwas zu diesem Thema nachlesen:

http://www.sozialleistungen.info/new...-bei-hartz-iv/

Gruß Gawain
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  #3  
Alt 13.12.2010, 12:13
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Zitat:
Darf das Amt, obwohl ich nur 2 Monate ALG2 bezogen habe, die Auszüge für das ganze Jahr verlangen?
ja, das amt darf das. anhand der höhe der zinsen scheint sich der verdacht eingestellt zu haben, dass das angegebene vermögen wahrscheinlich höher ist, als im hartz4-antrag angegeben. anders ausgedrückt, die wissen es schon. nun musst du die kompletten auszüge vorlegen und man wird dir dann nachweisen, dass du falsche angaben gemacht hast und du musst die hartz4-bezüge der beiden monate zurück zahlen.
wenn alles o.k. dann brauchst du dir ja keinen kopf machen und die papiere ohne wenn und aber vorlegen.
aber: die tatsche dass du hier diese frage stellst, zeigt mir, dass du was zuverbergen hast, so mal zwischen den zeilen gelesen.
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  #4  
Alt 14.12.2010, 00:37
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Standard Hallo Gawain!

Vielen Dank Gawain! So hatte ich mir das auch gedacht. Man kann sich ja nicht alles bieten lasse. Und Danke für den Link, ich werde mich darauf berufen.
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  #5  
Alt 14.12.2010, 02:33
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schade, ich dachte dass ich eine antwort darauf bekomme, was denn nun eigentlich dagegen spricht, die verlangten kontoauszüge vorzulegen. zumal ich natürlich davon ausgehe, dass im hartz4-antrag zu den vermögensverhältnissen korrekte angaben gemacht wurden. da könnte man der arge doch mal glatt eins auswischen. die immer, die aales sehen wollen und hinter jedem ding sozialbetrug ahnen. die würden sich aber ärgern, wenn lisalein die kontoauszüge vorlegt und es nichts zubeanstanden gibt. (bis jetzt wars ironie)

es wird aber so kommen wie ich schon schrieb: wer sich so dagengen wehrt, kontoauszüge vorzulegen, der hat was auf dem kerbholz und wird einen bauchklatscher machen!

die wahrheit ist nun mal im zeitalter von internet und computer einen mausklick entfernt.
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  #6  
Alt 14.12.2010, 08:49
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Ich würde jetzt auch keinen Sinn darin sehen die kompletten Auszüge vorzulegen.Selbst wenn das Vermögen und die daraus entstehenden Zinsen am Anfang des Jahres höher gewesen wäre ist doch maßgeblich was vorhanden war als der Leistungsbezug anstand.Es kann ja zwischenzeitlich auch Geld ausgegeben worden sein.
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  #7  
Alt 14.12.2010, 13:53
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mensch kitty, du solltest aber doch wissen, was unter punkt 8 der anlage Vermögen beim Hartz4-Erstantrag steht:

Zitat:
. Schenkung/Spende/Übertragung

Wurde Vermögen einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen in den letzten 10 Jahren im In- oder Ausland verschenkt, gespendet oder auf eine andere Person übertragen.
selbst für die Erdbebenopfer in Haiti dürfte man nicht spenden. die rede ist von 10 jahren. darum gehts in diesem fal. zudem dürfte es sich ein eine größere summe handeln, als z.b. 500 oder 1000 euro.
fakt ist, dass die arge die genauen zahlen schon kennt und daher interveniert. aber offiziell meldet das bundesamt für finanzen lediglich die genauen zinserträge. in dem von gawein zitiertem urteil steht, dass die kontoauszüge zwingend vorgelegt werden müssen, lediglich können zahlungsausgänge an parteien oder gewerkschaften geschwärtzt werden. nun frage ich mich, worauf sich das lisalein denn eigentlich berufen will. falt ist, kommt sie der aufforderung nicht nach, gibt es eine rückzahlungszahlungaaufforderung für die beiden monate. aber egal, die warheit werden wir ehedem nicht erfahren.

Geändert von lacki (14.12.2010 um 14:03 Uhr)
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  #8  
Alt 14.12.2010, 22:29
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Also von einer Schenkung habe ich hier nichts gelesen.
Der SB hat in diesem Fall wohl tief geschlafen und nu hat er Pech gehabt!
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  #9  
Alt 14.12.2010, 23:53
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Standard wie kommst du denn auf schenkung

sagt mal, wie naiv seid ihr eigentlich? man darf sein vermögen nicht verschenken, verschleiern oder verschleudern, gerade auch in der zeit vor einem hartz4-antrag.
anhand der gemeldeten gesamtzinsen für 2009 scheint das vermögen offensichtlich doch recht hoch gewesen zu sein, vermutlich höher als im erstantrag angegeben. zunächst bleibt den arge-mitarbeitern ja nichts anderes übrig als den angeben des hilfesuchenden glauben zu schenken. wie sich aber nun im rahmen einer kontrollmitteilung herausgestellt hat, wurden üben überdurchschnittliche zinsen in 2009 eingenommen. die mühlen der bürokratie arbeiten mitunter sehr langsam.

Zitat:
Der SB hat in diesem Fall wohl tief geschlafen und nu hat er Pech gehabt!
wieso der SB? hellseherische fähigkeiten haben die argemitarbeiter nun beileibe nicht. und pech hat nur lisalein, wenn im ersten halbjahr 2009 doch mehr geld auf den konten war als im novenber angegeben. wer das geld jetzt hat oder wo das geld jetzt ist, spielt keine rolle. man kann damit machen was man will. aber hartz4 wird trotzdem gestrichen.

allgemein mal ein tipp: ihr gebt den fragenden hier im forum recht oft den ratschlag, sich quer zustellen und zu mauern und gegenzuhalten und zu verzögern und und wiederspruch einzulegen und ähnliches mehr.
grundsätzlich wäre es aber besser, man kooperiert mit der arge oder den anderen behörden, ist stets freundlich und verbindlich, gerade dann, wenn man nichts zuverbergen hat und nur ein opfer ist.
so wie es in den wald hineinschallt, so kommt es in der regel auch wieder raus.
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  #10  
Alt 14.12.2010, 23:58
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@lacki

Zitat:
anhand der gemeldeten gesamtzinsen für 2009 scheint das vermögen offensichtlich doch recht hoch gewesen zu sein,
Woher soll der SB das wissen, wenn ihm nur die Auszüge für Nov/Dez vorliegen? Wenn er wissen will, was mehr als 6 Monate zurückliegt, so muß er dies nachvollziehbar begründen.
Aber klar hat da der SB geschlafen. Er hätte diese Auskünfte VOR der Bewilligung von Leistungen einholen müssen.
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